Verfassungsgerichtshof bestätigt: ORF-Beitrag bleibt rechtens!

Verfassungsgerichtshof bestätigt: ORF-Beitrag bleibt rechtens!
Wien, Österreich - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute entschieden, dass das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 verfassungskonform ist. Anlass für die Entscheidung war eine Beschwerde, die die Gleichheitswidrigkeit des monatlichen Beitrags von 15,30 Euro anprangerte, den Haushalte in Österreich zahlen müssen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich auf die ORF-Angebote zugreifen oder diese nutzen. Die Richter des VfGH wiesen die Beschwerde zurück und stellten fest, dass der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wird. Der Beitrag ist nicht an den tatsächlichen Konsum des ORF-Angebots gebunden, was bedeutet, dass auch Haushalte ohne Fernseher oder Radio zur Zahlung verpflichtet sind, jedoch die Möglichkeit haben, die öffentlich-rechtlichen Leistungen zu nutzen.
Der VfGH betonte die gesellschaftliche Rolle des ORF, der eine wichtige demokratische und kulturelle Funktion erfüllt. Er argumentiert, dass die Beitragspflicht im gesamtgesellschaftlichen Interesse liege und der Gesetzgeber dazu verpflichtet sei, die Freiheit des öffentlichen Diskurses sicherzustellen. Auch das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung wird durch diese Regelungen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.Exxpress berichtet
Details zur ORF-Beitrag-Regelung
Die Klage, die die Gleichheitswidrigkeit anprangerte, argumentierte, dass Haushalte ohne ORF-Nutzung finanziell gleich belastet werden wie diejenigen, die das Angebot tatsächlich nutzen. Der VfGH hat jedoch klargestellt, dass es keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gibt, da der Beitrag an den Hauptwohnsitz in Österreich und den betrieblichen Bereich geknüpft ist. Dies sei eine sachliche und effiziente Maßnahme zur Finanzierung des Rundfunks, auch wenn die Ausgliederung der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) zu einer gewissen Umstrukturierung führte. Angaben des VfGH.
Ein weiterer Aspekt ist, dass mit der Umstellung von der gerätegebundenen GIS-Gebühr auf den neuen ORF-Beitrag auch eine Reduzierung der finanziellen Belastung für viele Haushalte verbunden war. Der Beitrag beträgt nun 15,30 Euro pro Monat, was weniger ist als die frühere GIS-Gebühr von 18,59 Euro. Besonders in Wien sank die Belastung für Vollzahler um 47 Prozent, was erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte hat. Zudem sind viele sozial schwache Haushalte, darunter etwa 400.000 Studenten und Lehrlinge, vom ORF-Beitrag ausgenommen, was eine gezielte Entlastung für benachteiligte Gruppen darstellt.Kurier berichtet
Der VfGH hatte im März 2025 ein Massenverfahren hinsichtlich der verschiedenen Beschwerden gegen den ORF-Beitrag eingeleitet. Mit der heutigen Entscheidung wird dieses Verfahren fortgesetzt, und die beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren werden nun wieder aufgenommen. Die OBS ist berechtigt, Bescheide zur Festsetzung des Beitrags zu erlassen und agiert dabei unter den Weisungen des Finanzministers, was die Effizienz und Transparenz der finanziellen Strukturen des ORF unterstützen soll.
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Ort | Wien, Österreich |
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