Trinkgeld-Reform: So profitieren Österreichs Servicekräfte ab 2026!
Trinkgeld-Reform: So profitieren Österreichs Servicekräfte ab 2026!
Wien, Österreich - Die österreichische Bundesregierung hat eine weitreichende Regelung für die Abgaben auf Trinkgeld beschlossen. Dies ist ein zentraler Schritt, um einheitliche Pauschalen für Sozialabgaben zu schaffen und unvorhersehbare Nachzahlungen zu vermeiden. Ab dem Jahr 2026 werden die Pauschalen für Zahlkellner bei 65 Euro pro Monat beginnen und bis 2028 auf 100 Euro steigen. Für Kellner ohne Inkasso sind 45 Euro pro Monat vorgesehen, die bis 2028 auf 50 Euro ansteigen werden. Ab 2029 ist eine jährliche Anpassung an die Inflation geplant. Makroökonomisch gesehen soll die Neuregelung für mehr Planungssicherheit bei Gastronomiebetrieben sorgen, die bisher mit häufigen Nachforderungen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zu kämpfen hatten.
Ein weiteres essentielles Element der Neuregelung ist, dass Rückforderungen durch die Sozialversicherung ausgeschlossen sind. Dies soll auch die Sorge vieler Angestellter in der Gastronomie lindern, die oft von nachträglichen Prüfungen betroffen sind. Die NEOS hatten zunächst Bedenken geäußert und darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Pauschalen von ÖVP und SPÖ zu hoch seien. Der NEOS-Staatssekretär Josef Schellhorn konnte jedoch erfolgreich eine Senkung der Pauschalen um ein Drittel erreichen.
Reaktionen aus der Branche
Die neue Regelung wurde sowohl von der Hotelvereinigung ÖHV als auch von der Wirtschaftskammer (WKÖ) begrüßt. Diese Organisationen hatten sich seit langem für eine Entlastung der Gastronomiebetriebe eingesetzt. Gleichzeitig warnte der Gewerkschaftsbund ÖGB davor, dass die Änderungen negative Auswirkungen auf die Pensionsansprüche der Mitarbeiter haben könnten. Laut Berechnungen des ÖGB könnte die Anhebung der Pauschalen die Pensionsansprüche um rund 27 Euro pro Monat steigern.
In einer Umfrage von Reppublika im Auftrag der ÖHV sprachen sich 82 % der Befragten für ein Ende der Abgaben auf Trinkgeld aus. Innerhalb verschiedener Branchen zeigt sich, dass 87 % der Gastronomie-Mitarbeiter regelmäßig Trinkgeld erhalten, während in anderen Bereichen wie dem Handwerk und Zustelldiensten Trinkgeld oft steuerfrei bleibt. In Wien zahlen Kellner monatlich etwa 60 Euro an Sozialabgaben auf Trinkgeld, was sich bei steigenden Einnahmen als belastend erweisen kann.
Der Blick in die Zukunft
Die Bundesregierung betont, dass Trinkgeld in Österreich steuerfrei bleibt. Dies bedeutet, dass der Fiskus keinen Anteil an den freiwilligen Zuwendungen für Servicekräfte erhält. Die geplanten Änderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen sehen vor, dass die Pauschalen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz um etwa ein Drittel reduziert werden. In Fällen, in denen das tatsächliche Trinkgeld die festgelegte Pauschale übersteigt, fallen keine zusätzlichen Abgaben an.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Regelung sowohl den Angestellten in der Gastronomie als auch den Betrieben selbst zugutekommen sollte. Vor allem die fehlende Nachforderungen durch die Sozialversicherung bietet Rechts- und Planungssicherheit, auf die viele in der Branche angewiesen sind. Die Diskussion um die Abgaben auf Trinkgeld wird in den kommenden Monaten sicher weiterhin eine spannende Thematik bleiben. Der Bedarf nach Vereinfachungen im System ist offensichtlich, und es bleibt abzuwarten, ob weitere Reformen folgen werden, um die Situation der Servicekräfte nachhaltig zu verbessern.
Für detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen werfen Sie einen Blick auf die Artikel von oe24, gast.at und kosmo.at.
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Ort | Wien, Österreich |
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