Trinkgeld-Abgabenfrei? Politiker fordern dringend neue Regelung!

Diskussion um steuerfreie Trinkgelder in Österreich: Landeshauptleute unterstützen Neuregelungen. Mehr dazu hier.
Diskussion um steuerfreie Trinkgelder in Österreich: Landeshauptleute unterstützen Neuregelungen. Mehr dazu hier.

Salzburg, Österreich - In Österreich, insbesondere in Salzburg, gewinnt die Debatte über die Abgabenregelung von Trinkgeldern zunehmend an Bedeutung. Am 26. Mai 2025 stellte die Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner den Vorschlag vor, Trinkgelder komplett von Abgaben zu befreien. Sie argumentiert, dass Trinkgeld eine Form der Leistungshonorierung darstellt. Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer unterstützt diese Forderung und sieht eine Abgabenbefreiung in einem tourismusgeprägten Bundesland als sinnvoll an. Auch Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer und Tirols Landeshauptmann Anton Mattle haben sich für eine Neuregelung ausgesprochen.

Die Diskussion um Trinkgelder ist nicht neu, jedoch hat die Zahl der Unterstützer in den letzten Wochen zugenommen. Die Unterstützung für eine steuerliche Entlastung kommt auch von Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner sowie Kärntens SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser. Die NEOS, vertreten durch Staatssekretär Sepp Schellhorn, begrüßen die Debatte und betonen die Bedeutung von Trinkgeldern für die Arbeitnehmer im Dienstleistungssektor.

Rechtlicher Rahmen und Abgabenregelung

Trinkgelder in Österreich unterliegen komplexen steuerlichen Regelungen. Sie können Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträge betreffen. Laut den Informationen von lbg.at können Trinkgelder steuerfrei sein, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass das Trinkgeld orts- und branchenüblich ist sowie freiwillig und ohne Rechtsanspruch an den Arbeitnehmer gezahlt wird. Zudem muss es zusätzlich zur Arbeitsleistung gezahlt werden.

Die Einordnung von Trinkgeldern ist jedoch nicht einheitlich. Sie sind von Lohnsteuer und kommunalen Abgaben befreit, solange sie direkt einem Arbeitnehmer zukommen und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn allerdings der Arbeitgeber Trinkgelder nicht an die Mitarbeiter weitergibt, werden sie als einkommensteuerpflichtige Einnahmen des Unternehmens behandelt, was auch die Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsbemessungsgrundlage erhöht. Dies hat zu einer intensiven Diskussion geführt, insbesondere angesichts hoher Nachforderungen seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).

Zukünftige Entwicklungen und Stellungnahmen

Die schwarz-rot-pinke Koalition hat angekündigt, die unterschiedlichen Regelungen bezüglich Trinkgelder in den verschiedenen Bundesländern zu evaluieren. WKÖ-Präsident Harald Mahrer fordert eine vollständige Befreiung von Steuern und Abgaben auf Trinkgelder. Währenddessen äußert die Gewerkschaft vida Bedenken und bezeichnet die laufende Diskussion als „Scheindebatte“, da eine einheitliche Lösung für Trinkgeldpauschalen erforderlich sei.

In Wien beispielsweise beträgt der Pauschalbetrag für Kellner rund 60 Euro pro Monat, was die Variabilität in den Abgabenregelungen unterstreicht. Die anhaltende Diskussion zeigt, dass das Thema der Trinkgelder nicht nur für Verbraucher und Gastronomiebetriebe von Bedeutung ist, sondern auch für die politische Landschaft Österreichs.

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Vorfall Sonstiges
Ort Salzburg, Österreich
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