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Heute ist der 2.06.2025

Datum: 2.06.2025 - Source 1 (https://salzburg.orf.at/stories/3307087/):
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Source 2 (https://www.salzburg24.at/news/salzburg/trinkgeld-abgabenfrei-salzburgs-lh-haslauer-unterstuetzt-rufe-nach-neuregelung-art-291287):
- Datum der Veröffentlichung: 26. Mai 2025
- Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner fordert, Trinkgeld in Österreich komplett von Abgaben zu befreien.
- Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer unterstützt ebenfalls eine Neuregelung.
- Rufe nach einer Neuregelung für Trinkgeld-Abgaben nehmen zu, auch aus der SPÖ.
- Mikl-Leitner betont, dass Trinkgeld eine Form der Leistungshonorierung ist.
- In Salzburg, einem tourismusgeprägten Bundesland, wird eine Abgabenbefreiung als sinnvoll erachtet.
- Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer unterstützt die Idee, dass Trinkgeld steuerfrei sein sollte.
- Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner verweist auf die Unterstützung von Mikl-Leitner und Haslauer.
- Trinkgelder sind in Österreich prinzipiell sozialversicherungspflichtig.
- Diskussion über hohe Nachforderungen seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hat zugenommen.
- Tirols Landeshauptmann Anton Mattle unterstützt eine Abgabenbefreiung für Trinkgeld.
- Kärntens SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser spricht sich ebenfalls für eine Neuregelung aus.
- NEOS-Staatssekretär Sepp Schellhorn begrüßt die Debatte und betont die Bedeutung von Trinkgeld für Mitarbeiter.
- Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner betont die Notwendigkeit einer Lösung für die Abgabenregelung.
- Abgaben auf Trinkgeld variieren je nach Branche und Bundesland.
- In Wien liegt der Pauschalbetrag für Kellner bei rund 60 Euro pro Monat.
- Die schwarz-rot-pinke Koalition plant, die unterschiedlichen Regeln zu evaluieren.
- WKÖ-Präsident Harald Mahrer fordert ebenfalls eine vollständige Befreiung von Steuern und Abgaben auf Trinkgeld.
- Gewerkschaft vida bezeichnet die Diskussion als "Scheindebatte" und fordert eine einheitliche Lösung für Trinkgeldpauschalen.

Source 3 (https://www.lbg.at/servicecenter/lbg_steuertipps_praxis/trinkgelder_abgabenfrei_oder_nicht_/index_ger.html):
- Trinkgelder in Restaurants können Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherung betreffen.
- Einkommensteuerfreiheit von Trinkgeldern ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Trinkgeld ist ortsüblich und branchenüblich.
- Es wird freiwillig und ohne Rechtsanspruch an einen Arbeitnehmer gezahlt.
- Es ist zusätzlich zu dem Betrag für die Arbeitsleistung.
- Trinkgelder sind von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer befreit, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Trinkgelder sind steuerfrei, wenn sie einem Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugewendet werden.
- Trinkgelder, die dem Unternehmer zugewendet werden, sind steuerpflichtige Einnahmen und erhöhen die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage.
- Trinkgelder, die von anderen Arbeitnehmern oder vom Arbeitgeber entgegengenommen und weitergegeben werden, sind steuerfrei.
- Einkommensteuerfreiheit entfällt, wenn Arbeitnehmern die Annahme von Trinkgeldern gesetzlich oder kollektivvertraglich untersagt ist.
- Trinkgelder unterliegen der Sozialversicherung nach dem ASVG.
- Die Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge kann konkret ermittelt oder pauschal festgelegt werden.
- Beispiel: Ein Gast bezahlt Trinkgeld per Kreditkarte, das an den Kellner weitergegeben wird. Trinkgeld ist lohnsteuerfrei, erhöht aber die Sozialversicherungsbeitragsgrundlage des Kellners.
- Wenn der Arbeitgeber das Trinkgeld nicht weitergibt, sind es einkommensteuerpflichtige Betriebseinnahmen und erhöhen die Umsatzsteuer- und Sozialversicherungsbemessungsgrundlage des Unternehmers.
- Die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern muss im Einzelfall geprüft werden.

Ursprung:

ORF

Link: https://salzburg.orf.at/stories/3307087/

URL ohne Link:

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Erstellt am: 2025-05-27 09:50:34

Autor:

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