Streit um ORF-Stiftungsrat: Universitätenkonferenz erhebt Beschwerde!

Universitätenkonferenz erhebt Beschwerde gegen ORF-Stiftungsrat wegen unpassender Besetzung, Rückzüge von Aubauer und Karl.
Universitätenkonferenz erhebt Beschwerde gegen ORF-Stiftungsrat wegen unpassender Besetzung, Rückzüge von Aubauer und Karl. (Symbolbild/DNAT)

Streit um ORF-Stiftungsrat: Universitätenkonferenz erhebt Beschwerde!

Wien, Österreich - Die Universitätenkonferenz (uniko) hat eine Beschwerde bei KommAustria gegen die Zusammensetzung des ORF-Stiftungsrats eingereicht. Der Grund für diese Intervention ist die angeblich falsche Besetzung des Publikumsrats bei der Entsendung von Mitgliedern in den Stiftungsrat. Ein zentraler Punkt der Beschwerde ist, dass Gertrude Aubauer und Beatrix Karl, die beide in ÖVP-Teilorganisationen tätig sind, nicht in den Publikumsrat entsendet werden dürften. Laut den Bestimmungen des ORF-Gesetzes sind Personen mit politischen Funktionen von der Mitwirkung in ORF-Gremien ausgeschlossen. Beatrix Karl wurde von der Regierung für den Hochschulbereich bestellt und hätte somit nicht in dieses Gremium gehören dürfen, wie OE24 berichtet.

Beide, Aubauer und Karl, haben sich aufgrund des Verdachts der Unvereinbarkeit aus dem Publikumsrat zurückgezogen, was die uniko-Präsidentin Brigitte Hütter als Beweis wertet, dass der Publikumsrat nicht parteipolitisch unabhängig war. Sie äußerte, dass dieser Vorgang für die Universitätenkonferenz nicht hinnehmbar sei. Auch der ORF selbst hat bislang kein offizielles Statement zu diesen Entwicklungen abgegeben.

Rückzug und Nachbesetzung

Gertrude Aubauer hat ihren Rückzug gegenüber dem „Standard“ bestätigt. Sie wird nicht im Stiftungsrat vertreten sein, der am kommenden Dienstag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt. Petra Stolba, die ebenfalls der ÖVP zugerechnet wird, könnte möglichweise anstelle von Aubauer in den Stiftungsrat einziehen. In Bezug auf die Mandate im Publikumsrat bleibt unklar, wer diese übernehmen wird, da die Bundesregierung Vertreter für die Bereiche der älteren Menschen und der Wissenschaft auswählen und entsenden muss, wie Die Presse berichtet.

Bereits vor der ersten Sitzung hatte der Publikumsrat zwei Kandidaten verloren, die aufgrund vergangener politischer Betätigungen ersetzt werden mussten. Diese Wechsel werfen ein Schlaglicht auf die Fragestellungen rund um die politische Einflussnahme auf den ORF.

Verfassungsrechtlicher Kontext

Dem Hintergrund dieser Problematik stehen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Bestimmungen des ORF-Gesetzes zur Bestellung und Zusammensetzung des Stiftungsrates und Publikumsrates für verfassungswidrig erklärt hat. Diese Bestimmungen verstoßen gegen das Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung gemäß Art I Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit des Rundfunks. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass die Bundesregierung neun Mitglieder des Stiftungsrats nominiert, während der Publikumsrat lediglich sechs Mitglieder entsenden kann. Dies führt zu einem Übergewicht der politischen Einflussnahme, was die Unabhängigkeit des Rundfunks gefährdet, wie VfGH berichtet.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. März 2025 Zeit, um neue Regelungen zu treffen, da die verfassungswidrigen Bestimmungen dann außer Kraft treten. In dieser Zeit bleibt die Funktionsperiode des derzeitigen Stiftungs- und Publikumsrats bestehen, bis zu der ersten Sitzung des neu bestellten Gremiums.

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OrtWien, Österreich
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