Steuerreform 2025: Pendlereuro dreifach angehoben, was bedeutet das für Sie?

Die Kleine Zeitung informiert über das neue Steuerpaket 2023/2024, das Erleichterungen für Pendler und Steueranpassungen beinhaltet.
Die Kleine Zeitung informiert über das neue Steuerpaket 2023/2024, das Erleichterungen für Pendler und Steueranpassungen beinhaltet.

Österreich - Ein umfangreiches Steuerpaket, das zahlreiche Änderungen für die kommenden Jahre vorsieht, steht im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Nach Angaben der Kleine Zeitung beläuft sich das Gesamtvolumen der Maßnahmen für 2023 auf 76 Millionen Euro, während im nächsten Jahr ein geplantes Volumen von 696 Millionen Euro erreicht werden soll. Insbesondere die Pendlereuro, die den Pendlern zugutekommt, wird auf sechs Euro pro Kilometer verdreifacht. Dies ist Teil einer Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus, die ebenfalls im Maßnahmenpaket enthalten ist.

Die geplanten Steuererleichterungen umfassen unter anderem die Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel sowie eine steuerfreie Arbeitnehmer-Prämie von bis zu 1.000 Euro für 2023 und 2024. Für das Jahr 2024 sind die spezifischen Höhe der Prämie jedoch noch offen.

Änderungen bei der Pendlerpauschale

Ein weiterer zentraler Punkt des Steuerpakets ist die Anpassung der Pendlerpauschale. In Deutschland steht diese als Werbungskosten allen Arbeitnehmern zu und kann rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden. Aktuelle Regelungen sehen vor, dass Arbeitnehmer 0,30 Euro für jeden Kilometer des Arbeitswegs erhalten, wobei der Betrag ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro steigt. Diese Regelung ist ebenfalls relevant für das Steuerpaket, da die n-tv berichtet, dass eine neue Koalition plant, die Pendlerpauschale ab 2026 auf 38 Cent pro Kilometer zu erhöhen.

Die Berechnung der Pendlerpauschale erfolgt ausschließlich für die einfache Wegstrecke, und es gibt keine Obergrenze für die Erstattung, sofern die Strecke mit einem eigenen oder einem zur Verfügung gestellten Fahrzeug zurückgelegt wird. Allerdings gilt ein Maximalbetrag von bis zu 4.500 Euro, wenn öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Hierbei wird die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte herangezogen, wobei häufig von 220 bis 230 Fahrten pro Jahr ausgegangen wird, die ohne Nachweise steuerlich abgesetzt werden können.

Weitere steuerliche Entlastungen

Das Steuerpaket sieht außerdem eine Erhöhung der Basispauschalierung vor. Im Jahr 2023 steigt diese von 220.000 Euro und 12% auf 320.000 Euro und 13,5%, während 2024 eine weitere Anhebung auf 420.000 Euro und 15% geplant ist. Zudem wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Glücksspielabgabe beschlossen, die von 10% auf 11% für Glücksspielautomaten sowie von 16% auf 17,5% für Lotterien reicht.

Die fördernde Steuergerechtigkeit steht im Fokus des Finanzministers Markus Marterbauer, während Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl einen Mix an Initiativen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und zur Schaffung eines ausgewogenen Budgets hervorhebt. Zu den weiteren Änderungen gehören eine Anhebung des Stiftungseingangssteuersatzes von 2,5% auf 3,5% sowie eine Korrektur bei der Grunderwerbssteuer, die den Erwerb von Gesellschaften betrifft, die Grundstücke besitzen.

Zusammenfassend zeigen die geplanten Maßnahmen eine klare Richtung hin zu mehr steuerlicher Entlastung, insbesondere für Pendler und Arbeitnehmer, während gleichzeitig die notwendigen Mittel zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben gesichert werden sollen.

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Ort Österreich
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