Staatsbürgerschaft in Gefahr? Experten warnen vor Neuordnung!

Pressekonferenz am 6. Mai 2025 in St. Pölten zur Staatsbürgerschaft: Diskussion über Reformen und doppelte Staatsangehörigkeit.
Pressekonferenz am 6. Mai 2025 in St. Pölten zur Staatsbürgerschaft: Diskussion über Reformen und doppelte Staatsangehörigkeit.

Landhaus St. Pölten, Haus 1a, 3109 Sankt Pölten, Österreich - Am Dienstag, den 6. Mai 2025, findet eine Pressekonferenz mit dem Titel „Schluss mit dem Ausverkauf unserer Staatsbürgerschaft“ statt. Veranstalter ist die FPÖ, und die Konferenz wird um 11.30 Uhr MEZ im Landhaus St. Pölten, im Industrieviertelsaal, stattfinden. Zu den Rednern gehören Landesrat Dr. Christoph Luisser sowie Professor Dr. Michael Geistlinger, ein Experte für Völker- und Verfassungsrecht. Eine Anmeldung ist bis zum 5. Mai 2025 erforderlich, um die Teilnahme zu sichern. Interessierte können sich unter der E-Mail-Adresse j.lielacher@fpoe.at anmelden.

Das Thema der Inflation bei der Staatsbürgerschaft wird in Deutschland aktuell stark diskutiert. In den Koalitionsverhandlungen zwischen der Union und der SPD wird über die Möglichkeit nachgedacht, doppelter Staatsangehörigkeit den Riegel vorzuschieben und Menschen mit dieser Option ausbürgern zu können. Ein häufig diskutierter Punkt ist die Verfassungsrechtlichkeit des Entzugs der deutschen Staatsbürgerschaft für bestimmte Gruppen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen. Laut einem Paragraphen im Sondierungspapier sollen insbesondere Terrorunterstützer und Antisemiten betroffen sein. Trotz Bedenken der SPD drängt die Union auf eine Festhaltung dieser Möglichkeit.

Besorgnis unter Betroffenen

Diese Diskussion sorgt für Besorgnis unter den etwa 5,8 Millionen Menschen in Deutschland, die über eine doppelte Staatsangehörigkeit verfügen. Ein prominentes Beispiel ist der Deutsche mit ausländischer Herkunft, Bilal Shabib, der sich durch die aktuelle gesellschaftliche Stimmung als „Deutscher zweiter Klasse“ sieht. Seine Unsicherheit über die zukünftige Situation seiner Staatsbürgerschaft zeigt, wie sehr diese Thematik auch das individuelle Leben beeinflusst. Die Soziologin Gina Wollinger kritisiert die Verbindung zwischen innerer Sicherheit und Staatsbürgerschaftsrecht und weist darauf hin, dass bereits klare Regelungen im Grundgesetz existieren, die den Entzug der Staatsbürgerschaft unter bestimmten Umständen erlauben.

Artikel 16 des Grundgesetzes verbietet prinzipiell den Entzug der Staatsbürgerschaft, um Missbrauch zu vermeiden. Das bedeutet, dass Menschen nur dann ihre Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn sie beispielsweise für eine terroristische Organisation kämpfen oder bei ihrer Einbürgerung arglistig täuschen.

Reform oder Rückschritt?

Parallel zu diesen Entwicklungen bringt die Ampel-Regierung eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf den Weg, die die Einbürgerungen beschleunigen und doppelte Staatsbürgerschaften zulassen soll. Ein entscheidender Aspekt dieser Reform ist die verkürzte Aufenthaltsdauer für Einbürgerungen. Nach fünf Jahren legalem Aufenthalt kann ein Antrag gestellt werden; bei besonderen Integrationsleistungen, wie hervorragenden Sprachkenntnissen, verkürzt sich diese Frist auf drei Jahre. Zudem erhalten Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil länger als fünf Jahre rechtmäßig im Land lebt.

Demgegenüber steht die drohende Abkehr von den im Grundgesetz verwurzelten Grundsätzen durch die neuen Pläne, welche die Rechte der Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit infrage stellen könnten. Der Rechtswissenschaftler Thomas Groß äußert Bedenken, dass diese Vorhaben eine Gefährdung der demokratischen Strukturen darstellen könnten. Vor allem die unklare Definition von Begriffen wie „Extremismus“ und „Antisemitismus“ wird als problematisch angesehen und könnte zu Missverständnissen führen.

Insgesamt stehen die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit den Wahlkampfversprechen der Union und werfen Fragen auf, die sowohl das individuelle Recht auf Staatsbürgerschaft als auch die gesellschaftliche Integration betreffen. Es bleibt spannend abzuwarten, wie sich die Diskussionen um das Staatsangehörigkeitsrecht entwickeln werden.

Details
Ort Landhaus St. Pölten, Haus 1a, 3109 Sankt Pölten, Österreich
Quellen