Servicetechniker verliert Gehalt nach Vertragsauflösung – AK hilft!

Bezirk Freistadt, Österreich - Ein Servicetechniker im Bezirk Freistadt, Oberösterreich, wurde kürzlich mit einer überraschenden Gehaltskürzung konfrontiert, nachdem er einer einvernehmlichen Vertragsauflösung zustimmte. Laut einem Bericht von 5min.at erhielt der Techniker plötzlich 188 Euro weniger Gehalt als ihm zustand. Um diese Abrechnung zu überprüfen, ließ er sich von der Arbeiterkammer (AK) beraten.
Die Überprüfung ergab, dass die Endabrechnung mit dem gekürzten Entgelt fehlerhaft war. Durch die Intervention der AK konnte der Mitarbeiter eine Nachzahlung von 536 Euro erhalten, was ihm die Rückerstattung des ihm zustehenden Betrags sicherte.
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist ein Verfahren, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen, das Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Laut Informationen von arbeiterkammer.at sind dafür keine spezifischen Fristen oder Termine erforderlich, da die Zustimmung beider Parteien freiwillig ist. Diese Auflösungen können sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen, wobei eine schriftliche Vereinbarung im Interesse der Beweisführung empfohlen wird.
Es ist wichtig, dass der Wille beider Parteien zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses klar erkennbar ist. In Betrieben mit gewähltem Betriebsrat empfiehlt es sich, diesen in den Prozess einzubeziehen; hier muss die einvernehmliche Lösung erst nach zwei Arbeitstagen gültig werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Beratungsanfrage und endet um 24 Uhr des zweiten Tages. Ungültige Vereinbarungen innerhalb dieser Frist müssen innerhalb einer Woche schriftlich geltend gemacht werden, bei Gericht innerhalb von drei Monaten.
Rechtslage und Ansprüche
Besonders schützenswerte Gruppen, wie werdende Mütter, müssen darauf achten, dass die einvernehmliche Auflösung schriftlich erfolgt und sie über ihren Kündigungsschutz aufgeklärt werden. Das Gleiche gilt für Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge, wobei bei minderjährigen Lehrlingen zusätzlich die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, wie wko.at erklärt hat.
Die Ansprüche bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sei es durch Kündigung oder einvernehmliche Auflösung, umfassen das Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, anteilige Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistungen und gegebenenfalls die Abfertigung nach altem Recht. Bei einer einvernehmlichen Auflösung bestehen jedoch besondere Regelungen bezüglich der Abfertigungsansprüche, die es zu beachten gilt.
Für Arbeitnehmer kann es vorteilhaft sein, sich vor einer einvernehmlichen Auflösung umfassend beraten zu lassen, um finanzielle Einbußen wie im Fall des Servicetechnikers zu vermeiden.
Details | |
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Vorfall | Arbeitsmarkt |
Ursache | Vertragserfüllung, Gehaltskürzung |
Ort | Bezirk Freistadt, Österreich |
Schaden in € | 188 |
Quellen |