Schweiz stoppt 2,4 Milliarden Rückzahlung: Deutschlands Steuertraum platzt!
Schweiz stoppt 2,4 Milliarden Rückzahlung: Deutschlands Steuertraum platzt!
Vienna, Österreich - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine Rückerstattung von 2,4 Milliarden Franken Verrechnungssteuer an einen deutschen Antragsteller gestoppt. Der Antrag, der 2024 gestellt wurde, wies laut der ESTV formale Fehler und teilweise verfallene Ansprüche auf. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit korrekter und fristgerechter Anträge zur Rückforderung der Verrechnungssteuer. Die veranlagte Steuer in der Schweiz beträgt 35 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen.
Für ausländische Antragsteller, darunter auch Personen aus Deutschland, erlaubt das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen, dass ein maximaler Rückforderungsanteil von 20 Prozent dieser Steuer geltend gemacht werden kann. Trotz anfänglicher Plausibilität des Antrags stellte die ESTV bei genauerer Prüfung Mängel fest, die zur Ablehnung führten. Fehlerhafte Angaben im Onlineformular sowie das Versäumen der gesetzlichen Fristen waren entscheidende Faktoren.
Rückforderungsprozess und Fristen
Die Rechtslage für Rückerstattungsanträge ist klar: Diese müssen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig wurde, eingereicht werden. Seit dem Jahr 2020 sind die Anträge zwingend über das elektronische Portal der ESTV für in Deutschland ansässige Personen zu stellen. Informationen zum Rückerstattungsprozess sind auf der Webseite der ESTV umfassend dokumentiert.
Inländische natürliche Personen können Rückerstattungen bei der Steuerbehörde ihres Wohnsitzkantons beantragen, während juristische Personen direkt bei der ESTV tätig werden müssen. Auch ausländische Personen können steuerliche Rückforderungen geltend machen, sofern ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden ist.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland bildet den rechtlichen Rahmen für Steueranträge und Rückerstattungen. Es regelt unter anderem die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf verschiedenen direkten Steuern sowie Erbschaftsteuern. Zahlreiche Protokolle und Vereinbarungen, die zwischen 1931 und 2010 geschlossen wurden, untermauern die rechtlichen Grundlagen. Informationen zu diesem Abkommen sind ebenfalls auf der ESTV-Seite zu finden.
Die Rückforderung von Verrechnungssteuer ist für ausländische Anleger von Bedeutung, da sie der Sicherung der ordnungsgemäßen Besteuerung von Kapitalerträgen in der Schweiz dient. Für inländische Steuerpflichtige gibt es die Möglichkeit, die Verrechnungssteuer bei korrekter Deklaration vollständig zurückzufordern, während für Ausländer die Bedingungen der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen gelten.
Der Fall illustriert eindrucksvoll, wie wichtig die korrekte Handhabung steuerlicher Anträge ist und welche finanziellen Dimensionen bei Fehlern auf dem Spiel stehen können.
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Ort | Vienna, Österreich |
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