Santander muss Millionen zurückzahlen: OGH urteilt gegen unzulässige Gebühren!

Oberster Gerichtshof, Wien, Österreich - Am 2. Juni 2025 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) erneut ein wegweisendes Urteil zu den Kreditbearbeitungsgebühren in Verträgen der Santander Consumer Bank gefällt. Nach dieser Entscheidung werden unzulässige Gebühren zurückgezahlt, was Millionen von Verbrauchern zugutekommt. Laut OTS sind über 100.000 Verträge betroffen. Zu den als rechtswidrig erachteten Gebühren zählen Kreditbearbeitungsgebühren sowie intransparente Kontoführungsgebühren.
Besonders kritisiert wurden spezifische Zusatzgebühren wie die jährliche Kontomitteilung, die Zahlungsanweisungsgebühr oder die 12-Euro-Gebühr bei einem geplatzten Lastschrifteinzug. Diese praktiken wurden als unzulässig eingestuft, da sie nicht im Einklang mit den Vorgaben des Konsumentenschutzes stehen. Die Rückzahlung erfolgt automatisch für laufende Verträge und kann für bereits zurückgezahlte Kredite mittels eines Online-Formulars beantragt werden.
Details zur Rückzahlung
Der OGH hat in dieser Entscheidung klargestellt, dass die Verbraucher Anspruch auf vollständige Rückzahlung haben. Dies gilt sowohl für die Kreditbearbeitungsgebühren als auch für die betreffenden Kontoführungsgebühren in Verbraucherkreditverträgen. Bei laufenden Kreditverträgen wird eine automatische Neuberechnung und Korrektur des Saldos für die betroffenen Kunden gewährleistet. Zusätzliche Informationen können durch die eingerichtete Hotline von Santander eingeholt werden.
Die Entscheidung des OGH steht im Einklang mit früheren Urteilen, die eine grundsätzliche Inhaltskontrolle von Gebühren bestätigten. Laut KPMG Law können pauschale Gebühren nur erhoben werden, wenn sie einer tatsächlichen Leistung entsprechen. Andernfalls sind sie als gröblich benachteiligend und damit unwirksam anzusehen. In diesem Kontext ist die jetzt als unzulässig bewertete prozentuale Bemessung der Kreditbearbeitungsgebühren erwähnenswert, da sie nicht dem tatsächlichen Aufwand der Banken entspricht.
Situation um andere Banken
Parallel zur Entscheidung bezüglich Santander hat der OGH auch die von der BAWAG erhobenen Bearbeitungsgebühren von 1,5 Prozent auf Verbraucherkredite für unzulässig erklärt. Der Verbraucherschutzverein (VSV) fordert nun die Rückzahlung dieser Gebühren und plant, eine Unterlassungsklage gegen die BAWAG einzureichen. Laut Börse Express ist die Wirtschaftskammer Österreich anderer Meinung, sie betont, dass es sich um ein abstraktes Verbandsverfahren handelt und Rückzahlungen nicht automatisch erfolgen.
Die Umsetzung dieser Urteile wirft weitere Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die praktischen Schritte der Banken zur Rückzahlung der Gebühren. Während der VSV plant, Abhilfeklagen einzureichen, um die Rechte der Verbraucher zu sichern, suchen die Arbeiterkammer und andere Verbände ebenfalls nach Lösungen, um die Rückzahlungen zu ermöglichen und die betroffenen Kunden zu unterstützen.
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Vorfall | Betrug |
Ort | Oberster Gerichtshof, Wien, Österreich |
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