Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250602_OTS0027/ak-erfolg-kreditbearbeitungsgebuehr-co-santander-zahlt-unzulaessige-gebuehren-zurueck):
- Oberster Gerichtshof (OGH) bestätigt rechtswidrige Gebühren in Verträgen der Santander Consumer Bank.
- Betroffene Gebühren:
- Kreditbearbeitungsgebühr: Unzulässige zusätzliche Gebühren wie Erhebungsgebühr, Lohnvormerkgebühr, Stundungsgebühren.
- Kontoführungsgebühr: Intransparente zusätzliche Leistungen wie jährliche Kontomitteilung und Zahlungsanweisungsgebühr.
- 12-Euro-Gebühr bei geplatztem Lastschrifteinzug: Unzulässig.
- Preisaushanggebühren: Entgelte für Nebenleistungen, die beliebig verändert werden können, sind rechtswidrig.
- Über 100.000 Verträge betroffen, Konsumenten erhalten Millionen zurück.
- Rückzahlungsdetails:
- Kreditbearbeitungsgebühr: Vollständige Rückzahlung bei Überschneidungen und Doppelverrechnungen.
- Kontoführungsgebühren: Vollständige Rückzahlung für alle betroffenen Verbraucherkreditverträge.
- Laufende Kreditverträge: Automatische Neuberechnung und Korrektur des Saldos, Information der Betroffenen ab Anfang Juni.
- Bereits zurückgezahlte Kredite: Rückforderung über ein Online-Formular.
- Santander hat eine Hotline für weitere Fragen eingerichtet: 05 0203 2650.
- Weitere Informationen und das OGH-Urteil auf der Website der Arbeiterkammer.
Source 2 (https://www.kpmg-law.at/prozentuelle-kreditbearbeitungsgebuehren-sind-groeblich-benachteiligend-ogh-entscheidung/):
- OGH hat in Fitnessstudio-Entscheidungen (2022, 2023) entschieden, dass Entgelte der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB unterliegen.
- Pauschale Gebühren müssen einer tatsächlichen Leistung gegenüberstehen; fehlt diese, sind sie gröblich benachteiligend und nicht wirksam in AGB.
- Bei Vorliegen einer zusätzlichen Leistung muss die Gebühr in angemessenem Verhältnis zur Leistung stehen.
- Individuell ausgehandelte Gebühren unterliegen nicht der AGB-Kontrolle.
- OGH entschied, dass eine Gebühr für die Neuausstellung einer Zutrittskarte unzulässig ist, da der Zutritt bereits durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist.
- OGH hielt EUR 40 für die Ausstellung einer Plastikkarte für unangemessen, da der Materialwert vernachlässigbar ist.
- Pauschalierungen oder Gewinnmargen sind nicht per se unzulässig, müssen jedoch in Relation zum tatsächlichen Aufwand stehen.
- Urteil OGH 2 Ob 238/23y zu Kreditbearbeitungsgebühren wurde erwartet, jedoch entschied der OGH nur auf Basis des Transparenzgebots und nicht inhaltlich.
- Aktuelle Entscheidung 7 Ob 169/24i behandelt prozentual bemessene Kreditbearbeitungsgebühren.
- OGH stufte diese Gebühren als nicht Hauptleistungspflicht ein und damit der Inhaltskontrolle zugänglich.
- OGH entschied, dass prozentual bemessene Kreditbearbeitungsgebühren gröblich benachteiligend und unzulässig sind.
- OGH stellte fest, dass die Bearbeitungsgebühr nicht proportional zum Aufwand der Bank steht.
- Klauseln zu kreditbearbeitungsgebühren, die pauschal prozentual bemessen sind, gelten als unwirksam.
- OGH verneinte eine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkung auf zukünftige Klauseln.
- Es besteht kein Vertrauensschutz auf die Richtigkeit einer bestimmten Judikaturlinie.
- Verbände könnten Unterlassungsklagen gegen andere Kreditinstitute anstreben, die ähnliche Klauseln verwenden.
- Wegfall der Klausel führt zur Rückerstattung der Gebühren an die Kunden.
- Kreditinstitute könnten versuchen, sich auf § 1152 ABGB zu berufen, um einen Teil der Gebühren zurückzubehalten.
- OGH hob die Klausel auf, da der Aufwand der Bank nicht proportional zur Kreditsumme steigt.
- Kreditzinsen stellen bereits ein Entgelt dar; die Notwendigkeit einer zusätzlichen Leistung für Gebühren ist im Einzelfall zu prüfen.
Source 3 (https://www.boerse-express.com/news/articles/ogh-kreditbearbeitungsgebuehren-bei-bawag-unzulaessig-ogh-bemaengelt-art-der-berechnung-der-gebuehr-vsv-will-auch-unterlassungsklage-einbringen-wkoe-ogh-entscheid-kein-automatismus-auf-rueckzahlung-754826):
- Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die von der BAWAG erhobenen Bearbeitungsgebühren von 1,5 Prozent auf Verbraucherkredite für unzulässig erklärt.
- Der Verbraucherschutzverein (VSV) fordert die Rückzahlung der kassierten Gebühren durch die BAWAG.
- Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sehen die Situation anders und betonen, dass es sich um ein abstraktes Verbandsverfahren handelt, das keine automatischen Rückzahlungen auslöst.
- Der OGH stellte fest, dass die Klausel gröblich benachteiligend sei und bemängelte die Berechnung der Gebühren in Abhängigkeit von der Kredithöhe.
- Die BAWAG prüft die Auswirkungen des Urteils und hat dafür eine Frist von sechs Monaten.
- Der VSV plant, eine Unterlassungsklage gegen die BAWAG einzureichen, um Rückforderungsansprüche der Verbraucher zu sichern.
- Die Arbeiterkammer (AK) sucht ebenfalls nach Lösungen für betroffene Kunden, um Rückzahlungen zu ermöglichen.
- Der VSV plant auch Abhilfeklagen, falls die BAWAG Rückzahlungen verweigert.