Rücktritt von Pöllas Bürgermeister Kröpfl nach Amtsmissbrauch gefordert!

Bürgermeister Günther Kröpfl von Pölla steht wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht; FPÖ fordert seinen Rücktritt.
Bürgermeister Günther Kröpfl von Pölla steht wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht; FPÖ fordert seinen Rücktritt.

Pölla, Österreich - Am 4. Juni 2025 wurde Bürgermeister Günther Kröpfl von Pölla (Bezirk Zwettl) wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben verurteilt. Er erhielt am Landesgericht Krems eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr, welche jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Genehmigung sowie den späteren Rückzug einer Bewilligung für ein Bauprojekt, das die Umwandlung einer Garage in Fremdenzimmer und die Errichtung von Pferdeboxen umfasste. Die Staatsanwältin warf Kröpfl vor, er habe „wahrheitswidrig Anzeige erstattet und Bescheide bewusst wahrheitswidrig begründet“.

Die FPÖ Pölla, vertreten durch Klubsprecher Franz Wögenstein, kritisierte Kröpfls Vorgehen als rechtswidrig und fordert seinen Rücktritt. Mit Unterstützung aller fünf Gemeinde-Mandataren sieht die FPÖ diesen Schritt als selbstverständlich an. Alois Kainz, Obmann der FPÖ im Bezirk Zwettl, schloss sich dieser Forderung an und bezeichnete sie als unmissverständlich.

Ablauf des Verfahrens

Das Bauvorhaben, für das Kröpfl die Genehmigung am 20. August 2020 erteilte, wurde im Sommer 2023 teilweise umgesetzt, als bereits Geländeanschüttungen und eine teilweise errichtete Steinmauer durchgeführt worden waren. Am 30. August 2023 erließ Kröpfl jedoch einen Abbruchbescheid, da keine gültige Bewilligung für die Bautätigkeiten vorlag. Dies geschah, ohne dem Bauherren die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Kröpfl von der baubehördlichen Bewilligung wusste, die er später widerrief. Der Prozess fand große Beachtung unter anderen Bürgermeistern in umliegenden Gemeinden. Die Richterin berücksichtigte bei der Urteilsfindung jedoch mildernd den ordentlichen Lebenswandel des Angeklagten und die lange Zeit seit der Tat, wodurch keine Erschwerungsgründe festgestellt werden konnten.

Kontext und rechtliche Grundlagen

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz zuständig für die Erteilung von Bewilligungen und die Durchführung von Abbruchverfahren. Er ist verpflichtet, Missstände an die Verwaltungsbehörden zu melden. In diesem Fall wurde der Bürgermeister wegen seiner nachlässigen Handhabung des Verfahrens in der Verantwortung gesehen, da er weder einen Abbruchsauftrag erteilt noch eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstattet hatte.

Die Causa wurde ursprünglich von einem FPÖ-Gemeinderat angestoßen und betrifft nicht nur die persönlichen Maßnahmen gegen Kröpfl, sondern hat auch Signalwirkung für die Bekämpfung von Amtsmissbrauch in der Gemeindeverwaltung. Obwohl das Urteil erst in der Berufungsinstanz endgültig entschieden werden wird, ist bereits jetzt klar, dass der Umgang mit solchen Verfahren strenger geprüft wird.

Die Steinmauer, die während der Baustelle errichtet wurde, steht weiterhin, und die Kommune hat bislang keine weiteren Schritte in dieser Angelegenheit unternommen. Während die rechtlichen Auseinandersetzungen andauern, bleibt die Frage des Auftrags und der Verantwortung von Gemeindevertretern im Fall von Amtsmissbrauch zentral.

Insgesamt zeigt der Fall von Günther Kröpfl die Herausforderungen auf, mit denen Bürgermeister konfrontiert sind, wenn es um die ordnungsgemäße Führung und Genehmigung von Bauverfahren geht. Die angewandten rechtlichen Standards in einem solchen Verfahren sind klar, und Fehler können weitreichende Konsequenzen haben.

Details
Vorfall Amtsmissbrauch
Ort Pölla, Österreich
Quellen