Regierung stärkt Pflegekräfte: Frühere Pension für Schwerarbeit!

Österreich - Am 22. April 2025 setzt die Bundesregierung einen wichtigen Punkt des Regierungsprogramms um, der die Situation der Pflegekräfte in Österreich entscheidend verbessern könnte. Pflegearbeit wird künftig besser bei der Schwerarbeitspension berücksichtigt, was eine weitreichende Anerkennung der Herausforderungen in diesem Berufssektor darstellt. ÖGB-Pflegeexpertin Martina Lackner begrüßt diese Maßnahme und betont die Notwendigkeit, die objektiven Belastungen im Pflegebereich zu erkennen und zu honorieren. Pflegekräfte, die mindestens 45 Versicherungsjahre nachweisen können und in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre Schwerarbeit geleistet haben, dürfen demnach bereits mit 60 Jahren in Pension gehen, wie OTS berichtet.

Die Überarbeitung der Schwerarbeitsverordnung legt besonderen Wert auf die bessere Bewertung geleisteter Dienste und Arbeitsstunden. Neben der körperlichen ist auch die psychische Belastung der Pflegekräfte stark im Fokus: Rund 60% der Pflegekräfte empfinden ihre Arbeit als psychisch belastend, während fast 48% unter Rückenbeschwerden leiden, wie aus der Analyse von Heute hervorgeht. Ziel der reformierten Regelung ist es, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen.

Anerkennung der Belastungen

Die gesetzlich festgelegten Kriterien für die Anerkennung als Schwerarbeit umfassen nicht nur die körperlichen Belastungen, sondern auch psychische und soziale Belastungen, die im Pflegealltag häufig vorkommen. Diese objektivierten Kriterien sollen sicherstellen, dass die erheblichen Herausforderungen der Pflegeberufe gebührend anerkannt werden. ÖVP-Klubobmann August Wöginger betont den Respekt und die Wertschätzung für Pflegekräfte und hebt die Notwendigkeit hervor, Anreize für mehr Personal zu schaffen, um den steigenden Bedarf bis 2030 zu decken.

Dem demografischen Wandel folgend wird prognostiziert, dass bis 2030 etwa 75.700 zusätzliche Vollzeit-Pflegekräfte benötigt werden. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, diese Branchenreform rasch und konsequent umzusetzen. Ingrid Korosec, Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes, äußerte sich ebenfalls positiv zu den neuen Maßnahmen, die als gesellschaftliches Signal zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege verstanden werden.

Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension

Die neuen Regelungen zur Schwerarbeitspension zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte zu optimieren. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pensionierung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
  • Mindestens 120 Schwerarbeitsmonate innerhalb der letzten 240 Monate vor Pensionsantritt.
  • Insgesamt 540 Versicherungsmonate nachzuweisen.
  • Bei Pensionsantritt darf keine Pflichtversicherung bestehen.
  • Keine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze bei selbständigen oder unselbständigen Tätigkeiten.
  • Monatliche Bezüge aus öffentlichem Mandat dürfen maximal 5.550,92 Euro betragen.

Die rasche Umsetzung dieser Maßnahmen wird weiterhin gefordert, um den Pflegeberuf für zukünftige Generationen attraktiver zu gestalten und dem steigenden Bedarf an Pflegekräften gerecht zu werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen zeigt sich eine positive Tendenz zur Wertschätzung der Pflegearbeit, die für viele Menschen in Österreich von zentraler Bedeutung ist.

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