Papstwahl in Gefahr: Ist Kardinal Ouédraogo noch wahlberechtigt?

Burkina Faso - Die bevorstehende Papstwahl steht unter einem Schatten von Unsicherheit und Kontroversen, insbesondere aufgrund der unklaren Altersangaben des Kardinals Philippe Ouédraogo aus Burkina Faso. Berichten zufolge könnte der Kardinal aufgrund dieser Unklarheiten vom Wahlverfahren ausgeschlossen werden. Es gibt widersprüchliche Angaben zu seinem Geburtsdatum, das entweder auf den 4. Januar oder den 31. Dezember 1945 datiert wird. Während er mit 80 Jahren nicht mehr wahlberechtigt wäre, könnte er bei 79 Jahren durchaus an der Wahl teilnehmen, was die Situation kompliziert macht. Das Jahrbuch 2023 betätigt den 24. Januar 1945 als Geburtsdatum, was ihn disqualifizieren würde, während das aktuelle offizielle Verzeichnis ihn als 1945 geboren aufführt, was ihm die Teilnahme ermöglichen würde. Dieser Vorfall könnte die gesamte Gültigkeit der bevorstehenden Papstwahl infrage stellen.
Ouédraogo selbst hat erklärt, dass er in einem abgelegenen Dorf ohne Krankenhaus oder Schule zur Welt kam, was zu den ungenauen Angaben über sein Geburtsdatum geführt hat. Die Unsicherheiten rund um seine Personalie werfen Fragen über die Integrität und Legitimität des Wahlprozesses auf. Insbesondere gilt er als konservativer Kirchenvertreter, der eine bedeutende Rolle in den traditionalistischen Kreisen spielt, die gegen den liberalen Kurs von Papst Franziskus opponieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Papstwahl
Die rechtlichen Regelungen zur Papstwahl sind historisch gewachsen und bestehen seit verschiedenen Kirchenkonzilien, päpstlichen Reskripten und apostolischen Konstitutionen. Von Bedeutung ist das Papstwahldekret von 1059, das die aktiven und passiven Wahlrechte der Kardinäle spezifiziert. Vor dieser Regelung unterlagen Papstwahlen dem gleichen Verfahren wie Bischofswahlen, abhängig von kaiserlicher Bestätigung.
Ein weiteres wichtiges Datum ist die Lateransynode von 769, die festlegte, dass nur Kardinaldiakone und -presbyter der römischen Kirche zur Wahl zum Papst zugelassen sind. Ab dem 12. Jahrhundert wurden diese Bestimmungen in verschiedenen kanonischen Sammlungen verbreitet, wobei Papst Alexander III. im Jahr 1179 festlegte, dass ein Papst nur mit einer Zweidrittelmehrheit anerkannt wird.
- Papst Paul VI. schloss 1970 Kardinäle über 80 Jahre von der Wahl aus.
- Papst Johannes Paul II. promulgierte 1996 die Apostolische Konstitution ‚Universi Dominici Gregis‘.
- Papst Benedikt XVI. stellte 2007 fest, dass die Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl entscheidend bleibt.
- Die jüngsten Reformen von Papst Franziskus im Jahr 2022 betreffen die Verwaltung während der Sedisvakanz.
Die möglichen Unstimmigkeiten rund um die Person Ouédraogo sind nicht nur eine Herausforderung für die Auswahl des nächsten Oberhauptes der römisch-katholischen Kirche, sondern könnten auch das Vertrauen in die Transparenz und Rechtschaffenheit des gesamten Wahlprozesses untergraben. In Anbetracht der sich zuspitzenden Situationen erfordern die Regeln zur Papstwahl sowohl historische Weitsicht als auch aktuelle Klarheit, um die Integrität dieser bedeutenden Entscheidung zu wahren.
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Ort | Burkina Faso |
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