Österreich führt Eheverbot für unter 18-jährige und Cousin-Ehen ein!

Vienna, Österreich - Ab August 2025 wird in Österreich ein umfassendes Eheverbot für Personen unter 18 Jahren in Kraft treten. Dies umfasst auch Ehen zwischen Cousins. Die entsprechende Regierungsvorlage wird dem Parlament übergeben, wobei eine Beschlussfassung durch den Nationalrat vor dem Sommer 2025 angestrebt wird. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte die Maßnahmen an und betonte, dass dies der Schutz junger Menschen, insbesondere junger Frauen, vor zu frühen Eheschließungen sei. „Wir möchten, dass sich junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren auf ihre Ausbildung und berufliche Perspektiven konzentrieren“, so Sporrer.
Momentan ist die Heirat in Österreich ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige können sich jedoch mit gerichtlicher Genehmigung bereits ab 16 Jahren das Ja-Wort geben. Diese Ausnahmen sollen mit der neuen Regelung aufgehoben werden. Laut UNICEF wird eine Kinderehe als formale Eheschließung definiert, bei der mindestens einer der Partner unter 18 Jahren ist. Bislang sind solche Ehen rechtlich zulässig, doch das neue Gesetz wird dazu beitragen, die Rechte junger Menschen zu stärken und Zwangssituationen zu vermeiden. Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) betrachtet das Verbot als entscheidenden Schritt gegen Kinderehen.
Statistiken und Trends
Die Zahl der Eheschließungen unter 18 Jahren ist in den letzten Jahren drastisch gesunken. Im Jahr 2015 gab es noch fast 50 Fälle, während 2023 nur zehn Eheschließungen von Personen unter 18 Jahren registriert wurden. Für 2024 wird ein weiterer Rückgang auf voraussichtlich nur sechs Fälle erwartet. Dies verdeutlicht den abnehmenden Trend in Bezug auf frühe Ehen in Österreich. Nach Sporrers Aussage betreffe das Verbot nur wenige junge Menschen, habe für diese jedoch eine immense Bedeutung.
Das Eheverbot unter 18 Jahren wird außerdem auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie, wie Cousins und Nichten, ausgeweitet. Zudem wird der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit eingeräumt, bei fehlender Ehefähigkeit auf die Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft zu klagen. Dies soll dazu dienen, Zwangsheiratsfälle zu verhindern, die bereits jetzt als Straftatbestand in Österreich gelten. Sporrer weist darauf hin, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Bundesstaatsanwaltschaft rasch erarbeitet werden und ein grundlegendes Konzept noch vor dem Sommer präsentiert werden soll.
Gesellschaftliche Stellungnahme
Die Ministerin Sporrer betont, dass die Maßnahmen nicht nur rechtlicher Natur sind, sondern auch eine gesellschaftliche Haltung widerspiegeln. Die geplanten Gesetze orientieren sich fest an internationalen Vorgaben, wie der Kinderrechtskonvention. Plakolm unterstützt die Initiative und hebt hervor, dass Ehen in Österreich aus freiem Willen geschlossen werden sollten, nicht aus familiärem oder traditionellem Druck. Die Neuregelung wird von vielen als wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung und Rechtsschutz junger Frauen gewertet.
Insgesamt zielt die Regierung darauf ab, durch die neuen Regelungen frühzeitige Verpflichtungen und ungewollte Situationen zu vermeiden. Mit einem klaren Fokus auf Bildung und Selbstständigkeit soll den jungen Menschen in Österreich die Möglichkeit gegeben werden, ihre Zukunft eigenständig zu gestalten.
Für weitere Informationen über diese wichtigen Änderungen in der Gesetzgebung besuchen Sie bitte die Artikel von Vienna.at, Nachrichten.at und Kosmo.at.
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Ort | Vienna, Österreich |
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