ÖAMTC warnt: Abzocke bei Parkvergehen zieht hohe Strafen nach sich!

Wien, Österreich - Der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) kritisiert die exorbitanten Geldstrafen für Parkvergehen in Österreich und betrachtet die steigende Zahl von Besitzstörungsklagen als überzogen. Laut 5min.at hat sich die Organisation schriftlich an Justizministerin Anna Sporrer gewandt, um gesetzliche Maßnahmen zu fordern, die diese „Abzocke“ eindämmen sollen. Martin Hoffer, der Leiter der Rechtsdienste beim ÖAMTC, sieht in den drohenden Klagen ein lukratives Geschäftsmodell und warnt vor den Auswirkungen auf Fahrzeugbesitzer.
In den letzten Jahren sind die Strafen für vermeintliche Parkverstöße oft in die Hunderte Euro gestiegen, selbst für geringfügige oder „erfundene“ Vergehen. Diese Situation hat zu einem Druck geführt, der viele Auto- und Motorradfahrer vielfach dazu bringt, vorschnell zu zahlen, um einer Klage zu entgehen. Der Trend ist besonders besorgniserregend, da die Gerichte häufig derartige Klagen genehmigen.
Steigende Klagen in Wien
Besonders dramatisch ist die Lage in Wien. Wie der ÖAMTC berichtet, ist die Zahl der Besitzstörungsklagen bei den Wiener Bezirksgerichten zwischen 2013 und 2023 um 75% angestiegen, von 1.657 auf 2.869. Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien hat dem ÖAMTC in letzter Instanz Recht gegeben, indem festgestellt wurde, dass Klagen durch eine rechtzeitige Erklärung der Bereitschaft zu einem gerichtlichen Vergleich abgewendet werden können.
Martin Hoffer empfiehlt, sich rechtlich beraten zu lassen und nicht klein beizugeben, um die Möglichkeiten eines Vergleichs anzustreben. Auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann in vielen Fällen helfen, die Grundlage für eine Besitzstörungsklage zu beseitigen. Dennoch sieht der ÖAMTC die ergangenen Urteile als nicht ausreichend, um die Geschäftsmodelle gegen die Rechte der Fahrzeugbesitzer zu stoppen.
Fallbeispiel eines Betroffenen
Ein besonders aufschlussreicher Fall ist der eines Herrn W., der einen Parkplatz auf einem unbeschilderten Areal fand. Er bekam ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, die ihm mit einer Klage wegen Besitzstörung drohte, wenn er nicht binnen weniger Tage eine Unterlassungserklärung abgibt und 390 Euro bezahlt. Herr W. vermutete eine Abzocke und kontaktierte die ÖAMTC-Rechtsberatung.
Obwohl keine Beschilderung das Parken verbot, ist gemäß der Rechtsprechung entscheidend, ob der Bereich als Privatbesitz erkennbar ist. Das Schreiben der Anwaltskanzlei wurde als Vergleichsangebot gewertet. Herr W. erfuhr, dass eine Besitzstörungsklage nur innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis der Störung eingereicht werden kann, und dass er im Falle des Vergleichs auch eine Unterlassungserklärung unterschreiben muss.
Nach Beratung und Verhandlungen hatte Herr W. schließlich Erfolg und konnte die geforderte Summe reduzieren. Dies zeigt, wie wichtig rechtliche Unterstützung in solchen Fällen ist. Betroffene sollten sich daher unbedingt beraten lassen, um ihre Möglichkeiten und Rechte zu erfahren und sich gegen unrechtmäßige Forderungen zur Wehr zu setzen.
Details | |
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Vorfall | Betrug |
Ursache | überzogene Abkassiererei |
Ort | Wien, Österreich |
Schaden in € | 390 |
Quellen |