Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505191034/parkplatz-abzocke-und-saftige-strafen-was-der-oeamtc-jetzt-raet/):
- Datum der Veröffentlichung: 19. Mai 2025
- Der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club) kritisiert hohe Geldstrafen für Parkvergehen in Österreich.
- Anstieg an Besitzstörungsklagen und Drohungen wird als "überzogene Abkassiererei" bezeichnet.
- ÖAMTC hat sich schriftlich an Justizministerin Anna Sporrer gewandt.
- Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC Rechtsdienste, äußert, dass die Drohungen das Instrumentarium des Besitzschutzes belasten und zu einem lukrativen Geschäftsmodell geworden sind.
- In Österreich drohen oft hohe Strafen (Hunderte Euro) für geringfügige oder "erfundene" Parkvergehen.
- Gerichte genehmigen Klagen häufig, was Fahrzeugbesitzer unter Druck setzt, vorschnell zu zahlen.
- In Kärnten gibt es immer wieder solche Fälle.
- In Wien ist die Situation besonders gravierend:
- Zwischen 2013 und 2023 stieg die Zahl der Besitzstörungsklagen bei Wiener Bezirksgerichten um 75% (von 1.657 auf 2.869).
- Ein aktuelles Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen in Wien gibt dem ÖAMTC in letzter Instanz Recht.
- Es wurde festgestellt, dass eine Klage durch rechtzeitige Erklärung der Bereitschaft zu einem gerichtlichen Vergleich abgewendet werden kann.
- Martin Hoffer empfiehlt, sich rechtlich beraten zu lassen und nicht klein beizugeben.
- Der ÖAMTC fordert gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Abzocke im Zusammenhang mit vorgeblichem Besitzschutz.
Source 2 (https://www.oeamtc.at/news/oeamtc-zu-besitzstoerungsklagen-gesetzgeber-muss-endlich-handeln-79504572):
- ÖAMTC fordert gesetzliche Maßnahmen gegen überzogene Abkassiererei bei Besitzstörungsklagen.
- Mobilitätsclub hat sich schriftlich an Justizministerin Anna Sporrer gewandt.
- Martin Hoffer, ÖAMTC-Chefjurist, kritisiert strafrechtlich bedenkliche Drohungen und lukrative Geschäftsmodelle.
- In Wien ist die Zahl der Besitzstörungsklagen zwischen 2013 und 2023 um 75% gestiegen (von 1.657 auf 2.869).
- Ein Landesgericht in Wien hat dem ÖAMTC in letzter Instanz Recht gegeben.
- Gericht stellte fest, dass Klagen durch rechtzeitige Erklärung der Bereitschaft zu einem gerichtlichen Vergleich abgewendet werden können.
- Abgabe einer Unterlassungserklärung und ernsthaftes Streben nach einem prätorischen Vergleich beseitigt die Grundlage für Besitzstörungsklagen.
- ÖAMTC sieht das Urteil als nicht ausreichend, um die Geschäftemacherei zu stoppen.
- Martin Hoffer empfiehlt Betroffenen, sich rechtlich beraten zu lassen.
Source 3 (https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/parkplatz-falle-44499465):
- Herr W. fand schnell einen Parkplatz auf einem fast leeren geschotterten Areal neben der Straße.
- Er erhielt Post von einer Anwaltskanzlei, die ihm eine Klage wegen Besitzstörung androhte, falls er nicht innerhalb weniger Tage eine Unterlassungserklärung abgibt und 390 Euro bezahlt.
- Herr W. vermutete eine Abzocke und kontaktierte die ÖAMTC-Rechtsberatung.
- Es gab keine Beschilderung, die das Parken verbot, und es waren keine Schranken vorhanden.
- Nach der Rechtsprechung ist jedoch nicht die Beschilderung entscheidend, sondern ob der Bereich als Privatbesitz erkennbar ist.
- Das Schreiben der Anwaltskanzlei wurde als Vergleichsangebot gewertet, dessen Annahme die Klage verhindern würde.
- Eine Besitzstörungsklage kann nur innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis des Störers und der Störung eingereicht werden.
- Bei Annahme des Vergleichs muss auch eine Unterlassungserklärung für zukünftige Störungen unterzeichnet werden.
- Eine Unterlassungsklage könnte bis zu drei Jahre nach der Störung eingereicht werden.
- Die geforderten Kosten umfassten tatsächlich entstandene Aufwendungen und notwendige Kosten zur Rechtsverfolgung.
- Ein Gerichtsverfahren könnte deutlich teurer werden, falls die Gegenseite obsiegt.
- Die Klage hätte auch ohne vorheriges Vergleichsangebot eingereicht werden können.
- Bei Zweifeln über die Erkennbarkeit des Privatgrunds oder die Intensität der Störung sollte die Rechtsberatung konsultiert werden.
- Der Jurist riet, das Angebot anzunehmen, jedoch vorher mit der Anwaltskanzlei Kontakt aufzunehmen, um die Summe zu verhandeln.
- Herr W. hatte letztlich Erfolg bei der Verhandlung der Summe.