Niederösterreichs Gründerpreis: Jungunternehmer feiern große Erfolge!

Wien, Österreich - Am 3. Dezember 2024 wurden in Niederösterreich die hervorragenden Leistungen von 503 Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern beim „Gründerland NÖ Preis“ gewürdigt. In einem spannenden Wettbewerb, bei dem 28.000 Stimmen abgegeben wurden, wurden die besten acht Unternehmen aus 24 Bezirken ausgezeichnet. Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner betonte bei der Preisverleihung die Bedeutung dieser Innovationsträger in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen und lobte die über 100.000 Selbstständigen in Niederösterreich, die jährlich mehr als 6.000 neue Unternehmen hervorbringen. Mikl-Leitner erklärte: „Sie alle sind die beste Bestätigung dafür, wenn man Visionen hat und diese umsetzt, dann gelingt ganz viel.”.
Wichtige Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmern
Im Rahmen ihrer Ansprache thematisierte die Landeshauptfrau die Wichtigkeit, den Wohlstand durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, und mahnt an, die zusätzlichen Belastungen durch Steuern und Bürokratie abzubauen. Im Einklang mit einem Konzept der Wettbewerbsförderung unterstrich sie, dass jeder Gründer im Durchschnitt fünf neue Arbeitsplätze schafft und es daher entscheidend sei, optimale Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln zu schaffen. Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer NÖ, sicherte eine kontinuierliche Unterstützung der Unternehmer und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen zu, um das Image der heimischen Unternehmen aufzuwerten.
Zusätzlich wurde die steuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG erwähnt, die eine integrierte Verwaltung von Unternehmen ermöglichen soll. Laut den Erläuterungen umfasst die Organschaft nur den unternehmerischen Bereich der Organgesellschaft, was bedeutet, dass die eingegliederten Gesellschaften als unselbstständig gelten und der Organträger die Hauptverantwortung trägt. Dies erleichtert nicht nur die steuerliche Handhabung, sondern fördert auch die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Unternehmensgruppen. Die Definition und die Voraussetzungen für die Organschaft sind entscheidend für die finanzielle und organisatorische Eingliederung von Unternehmen, was durch verschiedene BFH-Urteile gestützt wird, die Klarheit über die Bedingungen dieser Zusammenarbeit bieten.
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Vorfall | Regionales |
Ort | Wien, Österreich |
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