Skandal in Pölla: Bürgermeister Kröpfl wegen Amtsmissbrauch verurteilt!

Skandal in Pölla: Bürgermeister Kröpfl wegen Amtsmissbrauch verurteilt!
Pölla, Österreich - Am 1. Juli 2025 hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass die Gemeinde Pölla im Bezirk Zwettl für einen verursachten Schaden haftet. Dieses Amtshaftungsurteil ist mittlerweile rechtskräftig. Damit wird die Marktgemeinde zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 3.000 Euro verurteilt. Der Grund für dieses Urteil ist das Fehlverhalten des ÖVP-Bürgermeisters Günther Kröpfl, der sich gegen geltendes Recht bei einem Bauvorhaben wandte.
Laut OTS setzte sich Kröpfl über eine bestehende Baubewilligung hinweg. Ein geschädigter Bürger, Gerhard M., hatte im Jahr 2020 Genehmigungen für drei Bauprojekte erhalten. Als er im August 2023 eine Steinmauer errichtete und daraufhin einen Abbruchbescheid erhielt, erstattete er Anzeige gegen den Bürgermeister und informierte die Behörden über die Missachtung des Baurechts durch Kröpfl.
Amtsmissbrauch und Konsequenzen
Die Ermittlungen ergaben, dass Kröpfl, zusammen mit einem Sachverständigen, M.s Grundstück besuchte, ohne ihn zu informieren. Der Sachverständige stellte fest, dass kein gültiger Bewilligungsbescheid für die errichtete Steinmauer vorlag. Das Landesgericht Krems sah darin einen Amtsmissbrauch und entschied auf schädigenden Vorsatz. Bürgermeister Kröpfl wurde in einem separaten Verfahren bereits zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, wobei dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wie Heute berichtet.
Die FPÖ Pölla, vertreten durch Klubsprecher Franz Wögenstein, fordert den Rücktritt von Kröpfl aufgrund des entstandenen Schadens für die Gemeinde. Diese Forderung wurde auch von NAbg. Alois Kainz, dem Obmann des Bezirks Zwettl, unterstützt. Trotz der massiven Kritik und der Vertrauensfrage im Gemeinderat, die Kröpfl mit einstimmigem Vertrauen überstand, lehnte er einen Rücktritt ab und geht in Berufung gegen das Urteil.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Situation wirft grundlegende Fragen zum Amtsmissbrauch auf. Laut Kommunal kann ein Amtsmissbrauch vorliegen, wenn ein Beamter, in diesem Fall der Bürgermeister, ordentliche Befugnisse bewusst missbraucht, was im Rahmen der Hoheitsverwaltung geschieht. Die Strafen für Amtsmissbrauch reichen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, abhängig von der Schwere der Tat.
Politiker und Amtsträger sind nicht im rechtsfreien Raum tätig. Es ist entscheidend, die Haftungsrisiken zu kennen und zu vermeiden. Dieses Urteil kann als signalhafte Warnung für andere Bürgermeister dienen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
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Ort | Pölla, Österreich |
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