Ermittlungen gegen SUB-Leiterin nach AUA-Hagelvorfall: Gefahr für die Luftfahrt?

Fast zehn Monate nach einem schwerwiegenden Hagelunwetter, das eine Maschine der Austrian Airlines (AUA) beschädigte, haben die Ermittlungen eine neue Dimension erreicht. Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun ein Verfahren gegen die Leiterin der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) und sechs weitere Personen eingeleitet. Der Verdacht umfasst Amtsmissbrauch, Begünstigung und Beweismittelunterdrückung, wobei nicht alle Verdächtigen gleichermaßen betroffen sind, wie oe24 berichtet.

Der Vorfall ereignete sich am 9. Juni 2024, als der Airbus A320 auf dem Rückflug von Palma de Mallorca nach Wien in eine Gewitterzelle geriet. Das Flugzeug musste einen Notruf („Mayday“) absetzen, konnte jedoch sicher am Flughafen Wien-Schwechat landen. Glücklicherweise gab es keine Verletzten unter den Passagieren, jedoch erlitt die Maschine erhebliche Schäden. Die Situation führte zu einer detaillierten Untersuchung, bei der vor drei Wochen Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber im Verkehrsministerium sichergestellt wurden, nachdem die SUB diese nicht freiwillig herausgegeben hatte.

Ermittlungen und kritische Stimmen

Für zusätzlichen Druck auf die SUB sorgt die Sachverhaltsdarstellung des Passagieranwalts Wolfgang List, die schwere Verdachtsmomente in Bezug auf Korruption und andere Straftaten äußert. Die Wiener Anklagebehörde hat daraufhin den Anfangsverdacht geprüft und das Ermittlungsverfahren eingeleitet. In einem Zwischenbericht wird vom SUB von einem „Incident“ und nicht von einem „Unfall“ gesprochen, was von der Öffentlichkeit kritisiert wurde. Anwalt List hat die SUB wegen ihrer Verweigerung, den Voice Recorder und den Datenspeicher zu veröffentlichen, in der Luftfahrtgemeinschaft in die Kritik geraten.

Die betroffenen Verfahren wurden mittlerweile von der Leiterin der SUB und den anderen Verdächtigen abgegeben. Internationale Privatgutachten haben einen „schweren Störfall“ festgestellt, während die Cockpit Voice Recorder und Flugdatenschreiber noch nicht ausgewertet sind. Ein gerichtliches Urteil des Oberlandesgerichts Wien steht aus, um zu klären, ob die Sicherstellung der Aufzeichnungen rechtens war. Während die Ermittlungen andauern, prüft die Staatsanwaltschaft Korneuburg weiterhin den Vorwurf der fahrlässigen Gemeingefährdung.

Kontext zur Luftfahrtsicherheit

Im Hinblick auf solche Incidents ist die Rolle der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) klar definiert. Die BFU ist gemäß der Verordnung Nr. 996/2010 und dem Flugunfalluntersuchungsgesetz tätig und untersucht Unfälle und schwere Störungen mit zivil zugelassenen Luftfahrzeugen im Inland. Bedeutsame Störungen werden nur untersucht, wenn sie erhebliche Erkenntnisse für die Luftfahrtsicherheit erwarten lassen, so BFU.

Untersucht werden die Ereignisse unabhängig von Justiz- oder Verwaltungsverfahren, mit dem Ziel der Unfallprävention. Berichte der BFU enthalten keine Feststellungen zu Schuld oder Haftung, was einen wichtigen Aspekt in der Diskussion um die Luftfahrtsicherheit darstellt. Ein Ende des aktuellen Ermittlungsverfahrens ist aufgrund des umfangreichen Ablaufs noch nicht absehbar.

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