Neuer Mietpreisstopp: Bis zu 138 Millionen Euro Ersparnis für Mieter!

Wien, Österreich - Vizekanzler und Wohnbauminister Andreas Babler hat heute angekündigt, dass es eine neue Mietpreisbremse für Österreich geben wird, um die Mieterinnen und Mieter weiterhin zu entlasten. Diese Maßnahme baut auf der bestehenden Mietpreisbremse auf, die aktuell rund 2,7 Millionen Menschen in Österreich zugutekommt. Laut Vienna.at wurden erhebliche Mieterhöhungen im regulierten Bereich abgefangen. Diese hätten ab dem 1. April mehr als 1 Million Wohnungen betroffen.
Im Rahmen der neuen Regelungen wird die Mindestbefristung der Mieten von derzeit drei auf fünf Jahre verlängert, jedoch nicht vor dem Sommer 2025. Die erste Maßnahme der Mietpreisbremse hat bereits 69 Prozent der Mieterinnen und Mieter entlastet. Die Mietpreisbremse gilt derzeit ausschließlich für den regulierten Wohnungsmarkt, jedoch plant die Regierung eine Ausweitung auf weitere Bereiche, einschließlich Geschäftsraummieten.
Details der Mietpreisbremse
Für das Jahr 2025 werden die Richtwert- und Kategoriemieten eingefroren, wodurch etwa 516.000 Wohnungen betroffen sind. Auch indexgebundene Entgelte von Genossenschaftswohnungen, die etwa 698.000 Wohnungen umfassen, sind in den Regelungen enthalten. Mieten dürfen dann im Jahr 2026 maximal um 1 Prozent und im Jahr 2027 um 2 Prozent steigen. Ab 2028 wird eine Begrenzung auf maximal 3 Prozent im gesamten Wohnbereich gelten.
Ohne die Mietpreisstopp-Maßnahmen wären die Mieten im April 2025 im Durchschnitt um 3,16 Prozent gestiegen. Dank der getroffenen Entscheidungen sparen betroffene Mieterinnen und Mieter im Jahr 2025 insgesamt etwa 138 Millionen Euro. Für eine bessere Unterstützung der Mieter plant die Mietervereinigung eine kostenlose Beratungsaktion in Wien vom 10. bis 13. Juni, um den Menschen vor Ort zu helfen.
Rechtlicher Rahmen und Ausweitung
Gemäß mietrecht.com kann die Mietpreisbremse von Landesregierungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt werden. Die Regelung erlaubt, dass neue Mieten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Regelung gilt auch für Mieterhöhungen in Staffelmietverträgen, jedoch nicht für Indexmieten.
Die gesetzliche Grundlage der Mietpreisbremse ist das Mietrechtsnovellierungsgesetz, das seit seiner Einführung im Jahr 2015 für einen Verlangsamung des Anstiegs der Wohnraummieten in Ballungsräumen sorgt. Landesregierungen haben die Möglichkeit, die Mietpreisbremse in Gebieten mit steigenden Mieten und hoher Mietbelastung bis maximal fünf Jahre zu verordnen.
Zusätzlich ist geplant, eine einheitliche Basis für Mietverträge zu schaffen. Ein Mustermietvertrag soll in Zukunft zur Verfügung stehen, um sowohl für Mieter als auch für Vermieter mehr Sicherheit zu bieten.
In einem Gespräch äußerte Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, dass die Mietpreisbremse ein wichtiger Schritt ist. Laut BMJ betont Hubig, dass „Wohnen kein Luxusgut werden darf“. Die aktuell geltenden Regelungen laufen Ende des Jahres aus, und eine Verlängerung der Mietpreisbremse wird als der erste Gesetzentwurf betrachtet, der zur Diskussion gestellt wird.
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Vorfall | Gesetzgebung |
Ort | Wien, Österreich |
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