Grasser in Haft: Droht ihm nun der elektronische Hausarrest?

Innsbruck, Österreich - Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist heute in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert worden. Laut exxpress.at traf der 56-Jährige kurz nach Mittag in der Haftanstalt ein. Grasser, der seit Jahren mit seiner Familie in Kitzbühel lebt, erhielt Anfang Mai die Aufforderung, innerhalb eines Monats zur Haft anzutreten, nachdem der Oberste Gerichtshof ihn zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt hatte. Dieser Zeitraum umfasst die Verurteilungen in den Fällen Buwog und Terminal Tower Linz.
Obwohl Grasser nun in Haft ist, bestehen Möglichkeiten, dass er möglicherweise nicht lange in der Justizanstalt Innsbruck bleibt. Eine bevorstehende Gesetzesänderung könnte die Dauer des elektronisch überwachten Hausarrests von zwölf auf 24 Monate ausweiten, was ab dem 1. September 2025 in Kraft treten soll. Im besten Fall könnte Grasser durch einen Haftaufschub bis zu diesem Datum in Freiheit bleiben und danach einen Antrag auf Fußfessel stellen. In diesem Kontext betont das Justizministerium, dass Grasser wie jeder andere Verurteilte von dieser Regelung profitieren könnte, solange keine Ausschlussgründe vorliegen.
Zukunftsperspektiven im Justizsystem
Grasser wurde bei seiner Ankunft in der Justizanstalt Innsbruck von den Medien erwartet, während ein Auto mit Kitzbüheler Kennzeichen und verdunkelten Fenstern auf seine Anwesenheit hinwies. Es ist erwähnenswert, dass die Justizanstalt Innsbruck einen schlechten Ruf hat und in einer Untersuchung als die schlechteste Haftanstalt bewertet wurde. Die Bedingungen dort könnten weiterer Grund sein, warum Grasser einen Antrag auf elektrobasierten Hausarrest stellen könnte.
Die Regelungen für den elektronisch überwachten Hausarrest sehen vor, dass Strafgefangene die Möglichkeit haben, ihre Strafe unter bestimmten Bedingungen im eigenen Wohnbereich zu verbringen. Dazu müssen sie eine geeignete Unterkunft sowie eine laufende Einkommensquelle nachweisen. Der Antrag kann während des Vollzugs gestellt werden, und der Leiter des zuständigen Gefängnisses trifft die Entscheidung darüber. Zudem muss eine schriftliche Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorliegen.
Gesundheitliche Anträge von Mitinsassen
In der gleichen Justizanstalt haben auch andere verurteilte Personen wie der ehemalige Lobbyist Walter Meischberger und Peter Hochegger Haftaufschübe aus medizinischen Gründen beantragt. Die Begutachtung dieser Anträge könnte bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Beide Insassen sind ebenfalls wegen ihrer Vergehen verurteilt worden, wobei Meischberger dreieinhalb Jahre und Hochegger drei Jahre, davon zwölf Monate unbedingt, verbüßen müssen.
Die Entwicklung der Rechtsprechung und die möglichen Reformen im Justizsystem werfen eine Vielzahl an Fragen auf. Wird Karl-Heinz Grasser von den neuen Regelungen profitieren können? Die kommenden Wochen werden zeigen, wie sich seine Haftzeit gestalten wird und ob er unter den neuen Bestimmungen vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden kann.
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Vorfall | Inhaftierung |
Ort | Innsbruck, Österreich |
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