Neue Regeln für Umwelt-Klagen: NGOs erhalten Zugriff auf Gerichte!

Die EU-Kommission hat am 19.05.2025 einen neuen Überprüfungsmechanismus für Umweltklagen eingeführt, der NGOs mehr Zugang zu Gerichten ermöglicht.
Die EU-Kommission hat am 19.05.2025 einen neuen Überprüfungsmechanismus für Umweltklagen eingeführt, der NGOs mehr Zugang zu Gerichten ermöglicht.

Altrip, Deutschland - Die Europäische Kommission hat einen neuen Überprüfungsmechanismus eingeführt, um den Vorgaben des Aarhus-Übereinkommens gerecht zu werden. Dies wurde heute, am 19. Mai 2025, bekanntgegeben. Der Mechanismus betrifft insbesondere die Nutzung und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, was besonders für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) von großer Bedeutung sein könnte. Diese können nun unter bestimmten Voraussetzungen eine Überprüfung beantragen, wenn sie der Meinung sind, dass ein Beihilfebeschluss gegen Vorschriften des Umweltrechts der Union verstößt, wie oekonews berichtet.

Um antragsberechtigt zu sein, müssen NGOs als unabhängige juristische Personen ohne Erwerbscharakter auftreten. Sie sollten aktiv im relevanten Bereich des Beihilfebeschlusses tätig sein und können dabei nachweisen, dass sie Erfahrung im Umweltbereich besitzen. Interessant ist, dass Überprüfungsanträge für abschließende Beihilfebeschlüsse nach einem förmlichen Prüfverfahren gemäß Artikel 108 Absatz 2 AEUV eingereicht werden können.

Caveats im Überprüfungsverfahren

Ein wichtiger Aspekt des neuen Mechanismus ist, dass bestimmte Beschlüsse gemäß Artikel 107 AEUV von der Überprüfung ausgeschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise soziale Beihilfen oder Beihilfen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen. Antragsteller müssen innerhalb von acht Wochen nach Veröffentlichung des Beihilfebeschlusses im Amtsblatt ihren Antrag einreichen und können eine Antwort der Kommission innerhalb von 16 Wochen erwarten. In begründeten Fällen kann diese Frist auf bis zu 22 Wochen verlängert werden.

Die Antworten der Kommission auf die Überprüfungsanträge werden auf einer speziellen Website veröffentlicht. Zudem haben Antragsteller die Möglichkeit, die Antwort der Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anzufechten, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Verfahrens fördert.

Rechtsprechung und Klagebefugnis

Die Einführung des Überprüfungsmechanismus steht im Kontext verschiedener rechtlicher Auseinandersetzungen, die in der Vergangenheit vor Gericht gebracht wurden. So gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Klagebefugnissen und Klageumfängen nach der Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie (UVP-Richtlinie). Wichtige Verfahren beinhalten unter anderem die Klagen C-75/08, Mellor sowie C-115/09, Trianel, die sich mit Aspekten der UVP befassten, wie aarhus-konvention.de aufführt.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen unterstreichen die Notwendigkeit und die Bedeutung eines klaren Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die neue Struktur, die jetzt durch die Kommission eingeführt wurde, ist ein Schritt, um sicherzustellen, dass die Belange des Umweltrechts adäquat berücksichtigt werden und die Öffentlichkeit mehr Einfluss auf umweltrelevante Entscheidungen hat.

Details
Vorfall Umwelt
Ort Altrip, Deutschland
Quellen