Neue Parkgebühren in Klagenfurts Ostbucht ab 1. Juni – Was erwartet Sie?

Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue Parkgebühren in Klagenfurts Ostbucht. 50 Cent für 30 Minuten, Tagesticket 4 Euro.
Ab dem 1. Juni 2025 gelten neue Parkgebühren in Klagenfurts Ostbucht. 50 Cent für 30 Minuten, Tagesticket 4 Euro.

Klagenfurt, Österreich - Ab dem 1. Juni 2025 treten in Klagenfurt, speziell in der Ostbucht, neue Parkgebührenverordnungen in Kraft. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Stellflächen effizienter zu bewirtschaften und die Erreichbarkeit für Anwohner und Besucher zu verbessern. Wie Klick Kärnten berichtet, beträgt die Parkgebühr 50 Cent für jeweils 30 Minuten. Ein Tagesticket wird mit 4 Euro veranschlagt. Die Gebührenpflicht gilt vom 1. April bis zum 31. Oktober, täglich zwischen 8 und 20 Uhr. Im Winterhalbjahr ist die Gebührenpflicht von 8 bis 17 Uhr aktiv.

Der betroffene Bereich erstreckt sich vom Plattenwirtweg bis zum Lido, inklusive des Metnitzstrands, des Europaparks und des Lorettowegs. Um die Nutzung der Stellplätze zu fördern, wird eine kostenlose Parkzeit von 15 Minuten angeboten, vorausgesetzt, die Ankunftszeit ist gut sichtbar im Fahrzeug vermerkt. Zusätzlich gibt es eine 5-minütige Toleranzfrist nach Ablauf eines Tickets, die jedoch nicht für die kostenlose Parkzeit gilt. Elektroautos unterliegen ebenfalls der Gebührenpflicht, selbst während des Ladevorgangs.

Maximale Parkdauer und Kurzparkzonen

Gemäß den Informationen der Stadt Klagenfurt, die auf klagenfurt.at zu finden sind, beträgt die maximale Parkdauer in der Straßenverkehrsordnung drei Stunden. Die Ankunftszeit muss minutengenau notiert werden, auch beim Gang zum Parkscheinautomaten. Ein freies Parken ohne zeitliche Beschränkung könnte zu einer dauerhaften Überlastung der Stadt führen, was die Erreichbarkeit für den innerstädtischen Handel stark beeinträchtigen würde.

In Klagenfurt gibt es mehrere gebührenpflichtige Kurzparkzonen, darunter Bereiche im Norden wie die Kraßniggstraße sowie im Osten, Süden und Westen der Stadt. Kostenloses Parken ist außerhalb dieser Zonen möglich. Gebührenfreie Kurzparkzonen erlauben Parken mit Parkuhr für maximal drei Stunden. Für Parkkarten kann ein Antrag online oder schriftlich im Amtsgebäude gestellt werden. Die geforderten Unterlagen sind Meldezettel, Zulassungsschein des Fahrzeugs sowie Nachweis des Hauptwohnsitzes.

Parkgebührenordnung in München

Im Vergleich zu Klagenfurt gibt es auch in München eine komplexe Parkgebührenordnung, die Informationen über die Gebühren und Parkzonen bereitstellt. Diese wurde am 16. Mai 2018 erlassen und sieht unterschiedliche Gebührensätze vor, die von der Lage der Parkzone abhängen. Laut stadt.muenchen.de liegt die Gebühr für Parkzone 1, die die Altstadt umfasst, bei 0,50 Euro für 12 Minuten und variiert je nach Tageszeit.

In München haben Elektrofahrzeuge die Möglichkeit, in den ersten zwei Stunden kostenlos zu parken, wenn eine Parkscheibe oder Handyparken genutzt wird. Die Tageshöchstgebühr liegt bei 6 Euro. Ähnlich wie in Klagenfurt gelten auch hier bestimmte Betriebszeiten für die Parkscheinautomaten, die durch entsprechende Beschilderungen angezeigt werden.

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Ort Klagenfurt, Österreich
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