Neue Gebühren in Serbien: So teuer wird die Verwaltung ab Juli 2025!

Neue Verwaltungsgebühren in Serbien ab 1. Juli 2025: Steigende Kosten für Steueranträge und Bescheinigungen.
Neue Verwaltungsgebühren in Serbien ab 1. Juli 2025: Steigende Kosten für Steueranträge und Bescheinigungen. (Symbolbild/DNAT)

Neue Gebühren in Serbien: So teuer wird die Verwaltung ab Juli 2025!

Serbien - Ab dem 1. Juli 2025 treten in Serbien neue staatliche Verwaltungsgebühren in Kraft, die von der serbischen Steuerbehörde festgelegt wurden. Die Anpassung der Tarife betrifft zahlreiche administrative Dienstleistungen, wodurch sich die Kosten für Bürger und Unternehmen erheblich verändern werden. Standardanträge kosten künftig 420 Dinar, während besondere Gebühren wie Wohnsitzbestätigungen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen für Privatpersonen 2.270 Dinar und für Unternehmen 6.210 Dinar betragen.

Auch Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Steuerbehörde werden nun teurer; die Gebühr hierfür liegt bei 2.560 Dinar. Für verschiedene behördliche Bescheide wird eine Gebühr von 720 Dinar erhoben, sofern nichts anderes festgelegt ist. Zudem kostet die Ausstellung einer Bescheinigung oder Bestätigung 420 Dinar, während eine Kopie eines amtlichen Dokuments mit 530 Dinar pro halber Originalseite zu Buche schlägt. Ein Antrag auf Steuerbescheinigung schlägt mit insgesamt 840 Dinar zu Buche.

Finanzielle Auswirkungen und Unsicherheiten

Die serbische Regierung hat bislang keine detaillierte Analyse der prozentualen Erhöhungen im Vergleich zu vorherigen Gebührensätzen veröffentlicht. Daher bleibt unklar, welche finanziellen Auswirkungen die neue Gebührenordnung auf die Bürger haben wird, bis sie in Kraft tritt. Die Erhöhung der Verwaltungsgebühren stellt zudem einen zusätzlichen Kostenfaktor für Unternehmen und Privatpersonen in einem bereits komplexen Steuerumfeld dar.

Serbien verfügt über ein vergleichsweise günstiges Steuerumfeld, das sowohl natürliche als auch juristische Personen anzieht. Für Unternehmen gilt ein linearer Körperschaftssteuersatz von 15%, und es gibt zahlreiche steuerliche Vorteile, insbesondere für Forschung und Entwicklung. Diese Rahmenbedingungen sollten es auch angesichts der neuen Verwaltungsgebühren ermöglichen, dass Serbien weiterhin ein attraktiver Standort für Investitionen bleibt. Darüber hinaus wird von staatlichen Subventionen für die Beschäftigung neuer Mitarbeiter profitiert.

Doppelbesteuerung und steuerliche Regelungen

Zusätzlich zur Steuerstruktur bietet Serbien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Deutschland, das die Steuerlast für Investoren und Unternehmen deutlich verringern kann. Die begünstigten Steuersätze unterliegen beispielsweise bestimmten Regelungen: Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 15%, Zinsen sind im Quellenstaat steuerfrei, und Urheberhonorare haben einen Steuersatz von 10% im Quellenstaat.

Für ausländische Investoren ist Serbien schwerpunktmäßig durch ein transparentes und günstiges steuerliches Umfeld gekennzeichnet. Die Möglichkeit einer Steuerbefreiung für Unternehmensgewinne für Investoren, die signifikante Arbeitsplätze schaffen, stellt ein weiteres Anreizsystem dar. Die serbische Regierung zeigt sich damit offen für internationale Investitionen und bemüht sich um eine klare Rahmenbedingung zur Unterstützung des Markteintritts.

Die aktuellen Entwicklungen und die bevorstehenden Änderungen verdeutlichen, dass es wichtig ist, die steuerlichen Rahmenbedingungen in Serbien kontinuierlich zu beobachten. Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad bietet hierfür wertvolle Unterstützung, insbesondere bei der Gründung von Niederlassungen und der Einhaltung der lokalen Gesetze. Dies schließt auch Rechtsberatung und Informationen zu Steuern, Arbeitsrecht und Visa-Bestimmungen ein.

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OrtSerbien
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