Mutter aus Gmunden kämpft um Pflegegeld für schwerkranken Sohn

Ein 3-jähriger schwerkranker Junge in Gmunden erhält Pflegegeldkürzung. Mutter kämpft erfolgreich um Rückstufung auf Stufe 3.
Ein 3-jähriger schwerkranker Junge in Gmunden erhält Pflegegeldkürzung. Mutter kämpft erfolgreich um Rückstufung auf Stufe 3.

Gmunden, Österreich - Ein drei Jahre alter Junge aus Gmunden in Oberösterreich sieht sich mit einer Pflegegeldkürzung konfrontiert, die von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) beschlossen wurde. Die monatliche Unterstützung wurde von Pflegegeldstufe 3 auf Stufe 2 herabgesetzt. Dies bedeutet eine drastische Reduzierung der finanziellen Mittel für die Familie, die sich um das Wohl des schwerkranken Kindes kümmern muss.

Laut den aktuellen Pflegegeldstufen erhält der betroffene Junge nun 370,30 Euro pro Monat anstelle von 577 Euro, die für Stufe 3 vorgesehen sind. Bereits die Erhöhung auf die nächsthöhere Stufe 4 würde die finanzielle Belastung spürbar erleichtern, da diese mit 865,10 Euro fast 500 Euro mehr als Stufe 2 ausmacht. Die Mutter des Jungen zeigt sich verzweifelt über die Entscheidung und hat sich an die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich gewandt.

Rechtsstreit um Pflegegeldraufstufung

Die AK reagierte umgehend und klagte vor Gericht, um die Rückstufung zu überprüfen. Dies führte zu einem positiven Ergebnis: Die Rückstufung wurde vor Gericht aufgehoben, und es wurde festgestellt, dass ein Anspruch auf die Pflegegeldstufe 4 besteht. Diese Entscheidung könnte für zahlreiche betroffene Familien von Bedeutung sein, die auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Ermittlung des Pflegebedarfs

Die Festlegung der Pflegegeldstufen ist ein komplexer Prozess, der durch einen Besuch von qualifiziertem medizinischem Personal erfolgt. Dabei wird der Gesundheitszustand des Antragstellers untersucht, um den Pflegebedarf genau zu ermitteln. Dieser Besuch kann in der eigenen Wohnung, in einem Pflegeheim oder im Krankenhaus stattfinden und muss im Voraus angemeldet werden. Eine Vertrauensperson kann während des Termins anwesend sein, um relevante Informationen zur Pflegesituation zur Verfügung zu stellen.

Um den erhöhten Pflegebedarf zu berücksichtigen, werden sogenannte Extrastunden angerechnet, insbesondere bei Kindern mit besonderen Verhaltensauffälligkeiten. Hierbei wird zwischen unterschiedlichen Altersgruppen unterschieden, die spezifische Stundenzahlen vorsehen:

Alter Anzahl der Extrastunden
Bis zum 7. Geburtstag 50 Stunden
Bis zum 15. Geburtstag 75 Stunden
Ab dem 15. Geburtstag 45 Stunden

Die jüngste Entscheidung des Gerichts zeigt die Herausforderungen und Schwierigkeiten, mit denen Familien konfrontiert sind, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Die Entwicklungen rund um die Pflegegeldstufen und deren Anrechnung könnten weitreichende Folgen für viele Angehörige haben, die auf diese Unterstützung angewiesen sind. Weitere Details zum Thema Pflegegeld und den entsprechenden Stufen sind auf der Plattform pflege.gv.at verfügbar.

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Ort Gmunden, Österreich
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