Mutter aufgrund psychischer Störung nach Sohnstötung vor Gericht

Mutter wegen tödlichem Angriff auf ihren Sohn vor Gericht: forensische Unterbringung beantragt, psychische Erkrankung festgestellt.
Mutter wegen tödlichem Angriff auf ihren Sohn vor Gericht: forensische Unterbringung beantragt, psychische Erkrankung festgestellt.

Wien, Österreich - Am 1. Juni 2025 beginnt vor Gericht der Fall einer 29-jährigen Frau, die beschuldigt wird, ihren vierjährigen Sohn getötet zu haben. Die Anklagebehörde hat eine zeitlich unbefristete Unterbringung der Frau in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Laut einem Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Rossmanith liegt ein Schuldausschließungsgrund vor, da die Frau an einer akuten polymorphen psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie leidet. Zum Zeitpunkt der Tat wurde sie als zurechnungsunfähig eingestuft, was die Ermittlungen entscheidend beeinflusst.

Nur einen Tag vor der Tragödie suchte der Ehemann der Angeklagten besorgt um ihren psychischen Zustand ein Wiener Krankenhaus auf. Allerdings wurde ihr akuter psychotischer Zustand von den ärztlichen Fachkräften nicht erkannt, und sie wurde nach Hause geschickt. Am Abend vor der Tat legte sich der Vater neben seinen Sohn schlafen, doch am Morgen griff die Mutter ihren Jungen mit einem Messer an. Für das Kind kam jede Hilfe zu spät, während sich die Frau selbst Verletzungen zufügte, die jedoch nicht lebensbedrohlich waren. Die Umstände der Tat werfen Fragen zu den geltenden Behandlungsmöglichkeiten für psychisch erkrankte Menschen auf.

Psychische Erkrankungen und ihre Folgen

Laut einem Bericht von DGPPN sind Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht generell gefährlicher als psychisch gesunde Personen. Dennoch können einzelne Diagnosen in Verbindung mit Drogenmissbrauch zu aggressivem Verhalten führen. Bei der Behandlung von psychisch kranken Straftätern geht die Strategie in der Regel in die Richtung einer Unterbringung in Akutpsychiatrien, Justizvollzugsanstalten oder im Maßregelvollzug. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da viele Straftaten und deren Rechtsfolgen für die Öffentlichkeit oft schwer nachvollziehbar sind und Fehlinterpretationen unterliegen.

Ein weiterer Aspekt, der in der Diskussion um psychisch kranke Straftäter häufig behandelt wird, ist die Dauer der Unterbringungen. Der Maßregelvollzug wird häufig kritisiert, da Patienten manchmal unangemessen lang „weggesperrt“ werden. Eine Umfrage unter 78 deutschen Kliniken für Maßregelvollzug ergab, dass viele Einrichtungen aufgrund steigender Patientenzahlen überbelegt sind, was die Behandlung beeinträchtigt. In vielen Kliniken ist es üblich, dass über 25 % der Patienten länger als 10 Jahre im Maßregelvollzug bleiben.

Therapeutische Ansätze und Herausforderungen

In Wien existiert mit FORENSIS ein therapeutisches Kompetenzzentrum, das auf psychotherapeutische, psychiatrische und klinisch-psychologische Behandlung spezialisiert ist. Das Zentrum unterstützt Personen mit gerichtlichen Weisungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen und entwickelt individuelle Behandlungspläne. Ziel ist eine nachhaltige Rehabilitation, um Rückfälle zu verhindern.

Die Debatte über die adäquate Behandlung von psychisch kranken Menschen, besonders in Justizvollzugsanstalten, wird weiterhin intensiv geführt. Experten wie Prof. Dr. Jürgen Müller fordern Reformen und eine bessere Finanzierung, um sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die Ressourcen für die psychiatrische Versorgung zu verbessern.

In Anbetracht der tragischen Ereignisse rund um die Frau und ihren Sohn wird deutlich, wie komplex die Herausforderungen im Umgang mit psychischen Störungen sind und welche dringlichen Maßnahmen notwendig sind, um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Betroffenen und der Gesellschaft zu gewährleisten.

Details
Vorfall Mord/Totschlag
Ursache akute polymorphe psychotische Störung, Schizophrenie
Ort Wien, Österreich
Verletzte 1
Festnahmen 1
Quellen