Kleine Zeitung

Heute ist der 5.06.2025

Datum: 5.06.2025 - Source 1 (https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19750553/mutter-nach-toetung-ihres-vierjaehrigen-sohnes-vor-gericht):
- Anklagebehörde beantragt zeitlich unbefristete Unterbringung der Frau in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
- Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Rossmanith festgestellt, dass ein Schuldausschließungsgrund vorliegt.
- Frau leidet an akuter polymorpher psychotischer Störung mit Symptomen einer Schizophrenie.
- Zum Tatzeitpunkt war die Frau nach Ansicht der Sachverständigen zurechnungsunfähig.
- Ehemann der 29-Jährigen suchte am Tag vor der Tat mit ihr ein Wiener Krankenhaus auf, besorgt über ihren psychischen Zustand.
- Im Krankenhaus wurde der akut psychotische Zustand der Frau nicht erkannt; sie wurde nach Hause geschickt.
- Am Abend vor der Tat legte sich der Vater neben seinen Sohn schlafen.
- Am Morgen des nächsten Tages griff die Mutter mit einem Messer ihren vierjährigen Sohn an.
- Für den Jungen kam jede Hilfe zu spät.
- Die 29-Jährige fügte sich selbst Verletzungen zu, die jedoch nicht lebensbedrohlich waren.

Source 2 (https://www.forensis.at/):
- FORENSIS ist ein therapeutisches Kompetenzzentrum in Wien.
- Spezialisierung auf psychotherapeutische, fachärztlich-psychiatrische und klinisch-psychologische Behandlung.
- Zielgruppe: Personen mit gerichtlichen Weisungen im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen.
- Unterstützung für Klienten aus dem Maßnahmenvollzug (§21 Absatz 1 und 2 StGB) sowie aus dem Normalvollzug bei Sexual- und Gewaltstraftaten.
- Team besteht aus qualifizierten Psychotherapeut*innen, Klinischen Psycholog*innen und einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin.
- Individuelle Behandlungspläne werden entwickelt.
- Angebot auch für Personen ohne gerichtliche Weisung, die Unterstützung suchen.

Source 3 (https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2022/psychisch-erkrankte-straftaeter.html):
- Menschen mit psychischen Erkrankungen sind nicht generell gefährlicher als psychisch gesunde Menschen.
- Bei bestimmten Diagnosen, insbesondere in Verbindung mit Drogenmissbrauch, kann es zu aggressivem Verhalten und Straftaten kommen.
- Täter werden je nach Kontext und Schwere der Tat in Akutpsychiatrien, Justizvollzugsanstalten oder im Maßregelvollzug behandelt.
- Die Umstände der Straftaten und ihre rechtlichen Folgen sind für die Öffentlichkeit oft schwer nachvollziehbar und unterliegen Fehlinterpretationen.
- Eine Unterbringung in der forensischen Psychiatrie aufgrund von Schuldunfähigkeit wird manchmal als unzureichende Bestrafung angesehen.
- Rückfälle entlassener Sexualstraftäter werden häufig dem Maßregelvollzug angelastet.
- Der Maßregelvollzug wird auch kritisiert, weil Patienten unangemessen lange „weggesperrt“ werden.
- Es lagen bisher kaum öffentlich zugängliche Daten zur Situation des Maßregelvollzugs in Deutschland vor.
- Die DGPPN führte eine Umfrage unter 78 deutschen Kliniken für Maßregelvollzug durch.
- Ergebnisse der Umfrage zeigen:
- Mehrheit der Kliniken beklagt Überbelegung aufgrund steigender Patientenzahlen.
- Mangelndes Personal und unzureichende Räumlichkeiten beeinträchtigen die Behandlung.
- Über 25% der Patienten sind länger als 10 Jahre im Maßregelvollzug.
- Ein Drittel der Kliniken berichtet von steigenden körperlichen Übergriffen durch Patienten.
- Prof. Dr. Jürgen Müller fordert eine Vereinheitlichung der gesetzlichen Grundlagen, Reform des Maßregelrechts, bessere Finanzierung und bundesweite Datenerfassung.
- Auch in Justizvollzugsanstalten ist die Behandlung von psychisch kranken Menschen durch Ressourcenmangel beeinträchtigt.
- DGPPN plant Umfrage zur Situation von psychisch kranken Straftätern in Justizvollzugsanstalten.
- Prof. Dr. Thomas Pollmächer betont die Notwendigkeit von Prävention und Vernetzung mit der Allgemein- und Gemeindepsychiatrie.
- Ergebnisse der Umfrage wurden auf dem DGPPN Kongress vorgestellt; Veröffentlichung im Fachblatt „Der Nervenarzt“ in Vorbereitung.
- 2019 waren etwa 12.000 Menschen nach § 63 oder § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht.
- Anstieg der Unterbringungen in Entziehungsanstalten zwischen 2007 und 2019 fast verdoppelt.
- Mangelnde systematische Daten über Belegung und Ausstattung der Kliniken.
- 60% der Kliniken berichteten über Überbelegung; Einzelzimmer werden in Mehrbettzimmer umfunktioniert.
- Prof. Dr. Jürgen L. Müller fordert Reformen für § 63 und § 64 StGB.
- Notwendigkeit einer Expertenkommission zur Zukunft des Maßregelvollzugs.
- Prof. Dr. Johannes Fuß berichtet über unzureichende psychiatrische Versorgung in Justizvollzugsanstalten.
- Schätzungen zufolge leiden bis zu 88% der Insassen in Justizvollzugsanstalten unter psychischen Erkrankungen.
- Mangelnde psychiatrische Aufnahmeuntersuchungen und zu wenig Personal in Justizvollzugsanstalten.
- DGPPN plant Umfrage zur psychiatrischen Versorgungslage in deutschen Justizvollzugsanstalten.

Ursprung:

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Erstellt am: 2025-06-01 21:50:08

Autor:

Kleine Zeitung