Mistgabel-Attacke in Wels: 15 Jahre Haft für psychisch Erkrankten!

Mistgabel-Attacke in Wels: 15 Jahre Haft für psychisch Erkrankten!

Wels, Österreich - Am 10. Juni 2025 wurde ein 27-jähriger Mann aus einer psychosozialen Betreuungseinrichtung in Wels wegen Mordversuchs zu 15 Jahren Haft verurteilt. Dies berichtet 5min.at. Der Täter hatte einen Mitbewohner im Zuge eines Streits mit einer Mistgabel schwer verletzt. Zu dem Konflikt kam es, nachdem der Mitbewohner den Angeklagten wegen Verstößen gegen die Hausordnung denunziert hatte.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte bereits eine belastete Vorgeschichte hatte. Er verzeichnete fünf Vorstrafen, darunter einen versuchten Banküberfall im Jahr 2013, bei dem er eine Angestellte mit einem Buttermesser angriff. Für zwei Mordversuche und versuchten schweren Raub wurde er damals zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Psychische Probleme und Zurechnungsfähigkeit

Die rechtlichen Auseinandersetzungen waren geprägt von der Frage der Zurechnungsfähigkeit des Mannes. Sein Verteidiger argumentierte, dass er zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen sei, während die Staatsanwaltschaft auf seiner Zurechnungsfähigkeit bestand. Ein psychiatrisches Gutachten bestätigte die Zurechnungsfähigkeit, wies jedoch auf die Gefahr weiterer Straftaten aufgrund seiner psychischen Erkrankung hin. Der Gutachter erklärte, die Stimmen, die der Angeklagte hörte, seien eher als „Lautwerden der eigenen Gedanken“ zu betrachten und nicht als akustische Halluzinationen.

Die psychiatrische Sachverständige beschrieb die psychischen Probleme des Mannes, die typisch in einer Gesellschaft auftreten, in der mehr als jeder vierte Erwachsene in Deutschland im Laufe eines Jahres die Kriterien für eine psychische Erkrankung erfüllt. Zu den häufigsten Krankheitsbildern zählen Angststörungen und Depressionen. Diese Informationen bestätigt die DGPPN.

Das Opfer des Angriffs erlitt eine schwere Stichverletzung am Oberkörper, konnte jedoch entkommen. Trotz der tragischen Umstände bedauerte der Angeklagte seine Tat und gab an, dass er Stimmen gehört hatte. Das Gericht fand ihn einstimmig schuldig und ordnete sowohl die Haftstrafe als auch eine forensische Einweisung an, was für den Angeklagten eine weitere Maßnahme darstellt, sich mit seinen psychischen Problemen auseinanderzusetzen.

Die gesellschaftliche Diskussion über psychische Erkrankungen wird auch durch diesen Fall angestoßen. Rund 18 Millionen Menschen in Deutschland sind von psychischen Erkrankungen betroffen, was nicht nur individuelle Schicksale betrifft, sondern auch erhebliche soziale und berufliche Einschränkungen mit sich bringt. Psychische Erkrankungen zählen zudem zu den häufigsten Gründen für Frühverrentung und Krankheitstage im Beruf.

Die Behandlung von psychischen Erkrankungen umfasst verschiedene Ansätze, darunter Psychotherapie, Pharmakotherapie und psychosoziale Interventionen. In akuten Fällen kann eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung auf richterliche Anordnung erfolgen, was als präventive Maßnahme zur Verhinderung weiterer Gewalttaten dient.

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OrtWels, Österreich
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