Menschen mit Behinderungen: Rechte trotz Sparpaket in Gefahr!

Am 19. Mai 2025 diskutierte die Volksanwaltschaft die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Auswirkungen von Sparpaketen.
Am 19. Mai 2025 diskutierte die Volksanwaltschaft die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Auswirkungen von Sparpaketen.

Wien, Österreich - Am 19. Mai 2025 fand das diesjährige NGO-Forum der Volksanwaltschaft statt, bei dem das Thema „Human Rights First – trotz Sparpaket“ diskutiert wurde. Moderiert von Volksanwalt Bernhard Achitz nahmen etwa 80 Vertreter*innen von NGOs an der Veranstaltung teil. Der Schwerpunkt lag auf den Rechten von Frauen und Menschen mit Behinderungen. Ursula Naue von der Universität Wien hob hervor, dass Sparpakete die ohnehin bereits angespannte finanzielle Situation für Menschen mit Behinderungen verschärfen und kritisierte die Almosenpolitik, die einer echten Teilhabe nicht gerecht werde. Es fehle an Druckmechanismen zur Durchsetzung der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, der Österreich seit ihrer Ratifizierung unterliegt, jedoch nicht ausreichend nachkommt, so Naue.

Angela Wegscheider von der Johannes Kepler Universität Linz wies darauf hin, dass die Sparmaßnahmen seit 2008 zu einer Zunahme von Armut und einer Abnahme der Rechte für Menschen mit Behinderungen geführt hätten. Ihrer Meinung nach sei es entscheidend, dass Budgetentscheidungen nicht nur finanziellen, sondern auch menschenrechtskonformen Kriterien genügen sollten. In den Diskussionen forderte Fiona Fiedler von den NEOS ein inklusives Bildungssystem sowie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung für Menschen mit Behinderungen. Verena Nussbaum von der SPÖ sprach über geplante Verbesserungen im Gesundheitsbereich, während Ralph Schallmeiner von den Grünen eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien anmahnte, um positive Veränderungen zu erreichen.

Verpflichtungen und Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention

Österreich ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu fördern. Das Übereinkommen zielt darauf ab, den Zugang zu Grundrechten und Freiheiten für über eine Milliarde Menschen zu garantieren, wie BMAS berichtet. Wichtige Aspekte der UN-BRK umfassen den Zugang zu Bildung, zur Arbeitswelt und zu kulturellem Leben, die alle Teilhabebegriffe konkretisieren, um Chancengleichheit zu gewährleisten.

Die Konvention legt auch fest, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen einem besonderen Schutz bedürfen, da sie oft mehrfach diskriminiert werden. Zudem ist die Förderung der individuellen Autonomie und Unabhängigkeit entscheidend für die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen. Der Vertrag fordert, dass alle Staaten Maßnahmen umsetzen, um Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu verhindern und Menschen mit Behinderungen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Armut und Zugänglichkeit als zentrale Themen

Ein zentrales Problem, das während des Forums angesprochen wurde, ist die anhaltende Armut, unter der viele Menschen mit Behinderungen leiden. Neben der Notwendigkeit eines inklusiven Bildungssystems sollten auch Barrieren in der Gesellschaft beseitigt werden, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Gesundheit und anderen Lebensbereichen zu ermöglichen. Dies geht mit der Erkenntnis einher, dass der gesellschaftliche Umgang mit Behinderung Barrieren schafft, die die Rechte von Individuen einschränken, wie auf behindertenrechtskonvention.info weiter ausgeführt wird.

Es zeigt sich, dass trotz der internationalen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Verpflichtungen die tatsächliche Umsetzung in Österreich noch nicht den gewünschten Fortschritt macht. Der Dialog zwischen den politischen Akteuren und den Vertretern der Zivilgesellschaft bleibt unerlässlich, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in die Tat umzusetzen.

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Ort Wien, Österreich
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