Massagen im Nationalbank-Arbeitsplatz: Geheimdienst für Mitarbeiter!

Österreichische Nationalbank, 1010 Wien, Österreich - In der Österreichischen Nationalbank (OeNB) wurde ein geheimes Massage-Büro aufgedeckt, das über viele Jahre hinweg heimlich betrieben wurde. Wie 5min.at berichtet, erhielten Mitarbeiter der Bank jeden Montag zwischen 9 und 13 Uhr Massagen. Der Dienst wurde von einer Masseurin aus Wien-Hernals angeboten, die mit einem Massagetisch ins Nebengebäude der Bank kam.
Die Termine wurden in Halbstundenblöcken vergeben und durch eine Sekretärin per E-Mail koordiniert. Schätzungen zufolge waren zwischen 50 und 70 Mitarbeiter in das Ritual eingeweiht. Die Bezahlung für die Massagen erfolgte privat, was bedeutete, dass ein Mitarbeiter fälschlicherweise einige Massage-Minuten als Arbeitszeit verbucht hatte. Dieser Vorfall führte zu einer Verwarnung und einer internen Prüfung der Arbeitszeitaufzeichnungen, wie meinbezirk.at ergänzt.
Die Hintergründe des Massagedienstes
Der inoffizielle Massagedienst wurde vor etwa 15 bis 20 Jahren von zwei verstorbenen Führungskräften eingeführt, um Schreibtischarbeitern etwas Gutes zu tun. Die OeNB erklärte, dass dieser Dienst nicht der Unternehmenskultur und den Standards des betrieblichen Gesundheitsmanagements entspreche. Nach einem internen Hinweis wurde der Massagedienst sofort eingestellt. Sechs Führungskräfte wurden daraufhin zum Rapport geladen, um weitere Einzelheiten zu klären.
Die Masseurin hatte eine Dauerzutrittskarte, die es ihr ermöglichte, unkritische Bürobereiche ohne Kontrolle zu betreten. Die Bank betonte, dass die Sicherheit der Mitarbeiter nicht beeinträchtigt wurde. Dennoch zeigt dieser Vorfall, wie wichtig ein rechtlich konformes und transparentes Gesundheitsmanagement in Unternehmen ist. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu gewährleisten und auch entsprechende Maßnahmen zur gesundheitlichen Förderung umzusetzen, wie auf gesund.bund.de zu lesen ist.
Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsrecht
Betriebliche Gesundheitsförderung ist freiwillig, aber essenziell für das Gesundheitsmanagement und sollte in enger Verzahnung mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen. Während Betriebe gesetzlich verpflichtet sind, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, können sie durch Angebote wie Massagen und andere gesundheitsfördernde Maßnahmen einen positiven Beitrag zur Zufriedenheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter leisten.
Dieser Vorfall in der Nationalbank dient als mahnendes Beispiel für die Wichtigkeit von Transparenz und Rechtmäßigkeit im betrieblichen Gesundheitswesen. Die Reaktion der OeNB zeigt, dass solche Aktivitäten nicht toleriert werden, auch wenn der ursprüngliche Ged Gedanke positiv war.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Österreichische Nationalbank, 1010 Wien, Österreich |
Quellen |