Heute ist der 4.06.2025
Datum: 4.06.2025 - Source 1 (https://www.5min.at/5202505291306/masseurin-mit-dauerzutritt-geheimes-montagsritual-in-der-nationalbank/):
- Ein Massage-Büro in der Österreichischen Nationalbank (OeNB) wurde aufgedeckt.
- Über Jahre erhielten Mitarbeiter heimlich Massagen jeden Montag.
- Eine Masseurin aus Wien-Hernals kam mit einem Massagetisch ins Nebengebäude der Bank.
- Massagetermine wurden zwischen 9 und 13 Uhr im Halbstundentakt vergeben.
- Eine Sekretärin koordinierte die Termine per E-Mail.
- Rund 50 bis 70 Mitarbeiter waren in das Ritual eingeweiht.
- Die Bezahlung für die Massagen erfolgte privat, und die Mitarbeiter stempelten sich aus.
- Die Masseurin hatte eine Dauerzutrittskarte und musste nicht durch Kontrollschleusen.
- Das Angebot wurde vor 15 bis 20 Jahren von zwei verstorbenen Führungskräften eingeführt.
- Der Zweck war, Schreibtischarbeitern etwas Gutes zu tun.
- Der Fall wurde durch einen Hinweis an das offizielle Gesundheitszentrum aufgedeckt.
- Die Personalabteilung prüfte Massagelisten und Arbeitszeitaufzeichnungen.
- Eine Untersuchung ergab, dass ein Mitarbeiter fälschlicherweise Massage-Minuten als Arbeitszeit verbucht hatte.
- Der Mitarbeiter erhielt eine Verwarnung.
- Der inoffizielle Massagedienst wurde eingestellt.
Source 2 (https://www.meinbezirk.at/alsergrund/c-wirtschaft/wienerin-bot-in-nationalbank-buero-jahrelang-massagen-an_a7347200):
- Eine Masseurin aus Hernals bot über 15 bis 20 Jahre Massagen im Nebengebäude der Österreichischen Nationalbank (OeNB) an.
- Der Massagedienst wurde nach einem internen Hinweis eingestellt.
- Die Massagen fanden montags zwischen 9 und 13 Uhr im Halbstundentakt statt.
- Bis zu 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die Massagen in Anspruch genommen haben.
- Eine Sekretärin führte eine Liste mit Massageterminen und informierte die Kunden per E-Mail.
- Die Massagen wurden privat von den Kunden bezahlt, nur in einem Fall wurde die Zeit als Arbeitszeit erfasst.
- Die OeNB prüfte die Arbeitszeitaufzeichnungen und erteilte einem Mitarbeiter eine Verwarnung; sechs Führungskräfte wurden zum Rapport geladen.
- Die OeNB erklärte, dass der Vorfall nicht der Unternehmenskultur und den Standards des betrieblichen Gesundheitsmanagements entspreche.
- Der Massageservice wurde sofort nach Bekanntwerden eingestellt.
- Die OeNB äußerte sich nicht zu internen und personenbezogenen Informationen, betonte jedoch, dass die Sicherheit nicht beeinträchtigt wurde.
- Die Zutrittskarte der Masseurin erlaubte nur Zugang zu unkritischen Bürobereichen.
Source 3 (https://gesund.bund.de/betriebliches-gesundheitsmanagement-bgm):
- Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) umzusetzen.
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist freiwillig, aber wichtig für das Gesundheitsmanagement.
- Erfolgreiches Gesundheitsmanagement erfordert enge Verzahnung der drei Säulen: Arbeitsschutz, BEM und BGF.
**Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz:**
- Rechtsgrundlage: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
- Ziel: Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermeiden und minimieren.
- Gefährdungsbeurteilung ist zentral: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner ermitteln gesundheitliche Risiken und schlagen Schutzmaßnahmen vor.
- Beurteilung von Faktoren:
- Arbeitsstätte: Beleuchtung, Fluchtwege, Brandschutz.
- Arbeitsplatz, Beruf, Tätigkeit: Arbeitsabläufe, Arbeitsstoffe, Arbeitsmittel.
- Personen oder Personengruppen: Schutzbedürftige oder stark belastete Beschäftigte.
- Technischer Arbeitsschutz umfasst Risiken wie Lärm, Strahlung oder Giftstoffe.
**Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM):**
- Gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Betriebsgröße.
- Ziel: Länger erkrankte Beschäftigte schrittweise ins Arbeitsleben zurückzuführen.
- BEM-Angebot ist Pflicht, wenn Mitarbeiter mehr als 42 Tage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig ist.
- Teilnahme am BEM ist freiwillig für die Mitarbeiter.
**Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF):**
- BGF ermöglicht Arbeitgebern, gesundheitsfördernde Angebote am Arbeitsplatz auszubauen.
- Maßnahmen können Bewegung, Ernährungsfragen, Suchtprävention, Moderation von Arbeitsgruppen und interne Öffentlichkeitsarbeit umfassen.
- BGF ist freiwillig und vor allem in großen Unternehmen verbreitet.
- Kleine und mittlere Unternehmen können schneller von BGF profitieren.
- Gesetzliche Krankenkassen können geeignete Maßnahmen fördern.