Kritik an neuer Videoüberwachung: Grundrechte in Gefahr!

Kritik an neuer Videoüberwachung: Grundrechte in Gefahr!

Niedersachsen, Deutschland - Innenminister Karner hat angekündigt, dass die Videoüberwachung in Österreich an einer dreistelligen Anzahl von Orten ausgeweitet werden könnte. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen eines neuen Erlasses, der es ermöglichen soll, Videoüberwachung auch an Orten durchzuführen, an denen lediglich Anhaltspunkte für zukünftige gefährliche Angriffe oder erkennbare kriminelle Strukturen bestehen. Bisher war die Überwachung nur an Orten erlaubt, an denen bereits gefährliche Angriffe stattgefunden hatten. Diese neue Maßnahme trifft jedoch auf massive Kritik.

Die NGO epicenter.works hat sich vehement gegen die Ausweitung der Videoüberwachung ausgesprochen. Das Argument der NGO basiert darauf, dass die meisten Menschen an den betreffenden Orten sich nichts zu Schulden kommen lassen hätten. Zudem wird befürchtet, dass die automatisierte Gesichtserkennung die Bewegungsprofile der Bevölkerung ohne ausreichende rechtliche Rahmenbedingungen ermöglichen könnte. Datenschutzexperte Thomas Lohninger äußerte, dass diese Ausweitung der Überwachung ohne konkrete Begründung und ohne vorherige Debatte als überschießend zu werten sei. Lohninger forderte zudem eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum.

Rechtliche Rahmenbedingungen und AI-Act

Die zunehmende Diskussion um die Videoüberwachung fällt in einen mehr umfassenden Kontext, nämlich den European Artificial Intelligence Act (EU AI Act), der am 2. August 2024 in Kraft trat. Dieser stellt das erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz weltweit dar. Der EU AI Act sieht eine stufenweise Einführung seiner Regelungen bis 2026 vor und regelt den Einsatz von KI-Systemen in der EU, wobei ein besonderer Fokus auf der Risikoklassifizierung liegt. Unter den hochtechnologischen Werkzeugen fällt die biometrische Gesichtserkennung, die als hochriskant eingestuft wird. Ihr Einsatz im öffentlichen Raum zu Strafverfolgungszwecken ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegen spezifische Ausnahmefälle vor, wie etwa die Suche nach vermissten Personen oder die Prävention von Terroranschlägen.

Diese gesetzlichen Vorgaben müssen mit den nationalen Bestimmungen harmonisiert werden. Einige Kritiker weisen darauf hin, dass die bestehenden Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz mangelnd an Sensibilität für die Grundrechte sind. Epicenter.works weist auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs hin, das die durchgehende Überwachung als problematisch hinsichtlich der Auswirkungen auf persönliche Grundrechte betrachtet. Der Appell an eine Reform der Gesetze wird lauter, insbesondere im Hinblick auf die notwendigen Schutzmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger.

Kritik und gesellschaftliche Auswirkungen

Die Kritik beschränkt sich jedoch nicht nur auf die aktuellen Entwicklungen in Österreich. In Deutschland plant Niedersachsen als erstes Bundesland die Integration von KI in die öffentliche Videoüberwachung, während der Bund ähnliche Maßnahmen in Erwägung zieht. Datenschutzbedenken und die Gefahr der Einschränkung von Grundrechten stehen im Mittelpunkt dieser Diskussionen. Auch hier wird die gesetzliche Grundlage immer wieder als unzureichend betrachtet. Die Feinjustierung dieser Regelungen ist ein heiß umstrittenes Thema, insbesondere in Bezug auf die Definition von „Echtzeit“ und die Bedingungen für Ausnahmen im Einsatz biometrischer Fernidentifikation.

Zusätzlich zur Besorgnis über die Rechtslage gibt es auch konkrete technische Bedenken. Kritiker warnen vor der Möglichkeit von Fehlern bei KI-gestützten Überwachungssystemen, die zu falsch positiven oder falsch negativen Ergebnissen führen können. Diese Problematik wirft erneut die Frage nach der Qualität der Trainingsdaten und der verwendeten Algorithmen auf, die zu Verzerrungen und Diskriminierung führen könnten.

Insgesamt muss eine umfassende Betrachtung der Auswirkungen auf die Gesellschaft erfolgen. Die aktuellen Maßnahmen bedürfen einer intensiven Evaluierung, um sicherzustellen, dass sowohl die Kriminalitätsbekämpfung als auch der Schutz der Grundrechte in Einklang gebracht werden.

Die Anforderungen an die Integration von KI in die Sicherheitstechnik sind hoch, insbesondere in Bezug auf Cybersicherheit und Genauigkeit, und müssen mit bestehenden Datenschutzbestimmungen wie der DSGVO kompatibel sein. Kritiker befürchten, dass aktuelle Entwicklungen die Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung unnötig intensivieren und den freien Zugang zu Informationen und die Selbstbestimmung stark einschränken könnten.

Während die Debatte über die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit weitergeht, ist klar, dass die Auswirkungen dieser Regelungen weitreichend sind und eine sorgfältige Beurteilung und Anpassung erfordern, um die Grundrechte zu schützen.

Für weitere Informationen zur Diskussion über Videoüberwachung und KI-Integration können die Berichte von Kleine Zeitung, dem Blog von Dallmeier und Mind-Verse gelesen werden.

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OrtNiedersachsen, Deutschland
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