Kolumbianer für Kämpfe in der Ukraine zu 28 Jahren in Russland verurteilt

Kolumbianer für Kämpfe in der Ukraine zu 28 Jahren in Russland verurteilt
Kursk, Russland - Ein Gericht in Kursk, Russland, hat den Kolumbianer Pablo Puentes Borges zu einer Haftstrafe von 28 Jahren verurteilt. Wie oe24 berichtet, wurde ihm vorgeworfen, sich als Söldner den ukrainischen Streitkräften angeschlossen zu haben und in der russischen Grenzregion Kursk gekämpft zu haben. Neben „Söldnertum“ wurden ihm auch „illegaler Grenzübertritt“ und „Waffen- und Munitionsschmuggel“ zur Last gelegt. Das Urteil verdeutlicht die rigorose Strafverfolgung Russlands gegen Ausländer, die für die Ukraine kämpfen, da sie nicht den Schutz als Kriegsgefangene gemäß der Genfer Konventionen genießen.
Im Sommer 2024 war die ukrainische Armee in die russische Grenzregion Kursk eingedrungen und hatte dabei etwa 1.400 Quadratkilometer besetzt. Allerdings mussten sich im April 2025 die letzten ukrainischen Einheiten aus dieser Region zurückziehen, was die Sicherheitslage weiter kompliziert.
Rechtslage für Söldner
Die Situation von Söldnern im internationalen Recht ist mehrdeutig. Wie taz berichtet, gelten Söldner als Personen, die nicht in staatliche Streitkräfte eingegliedert sind und aus kommerziellem Interesse an bewaffneten Konflikten teilnehmen. Sie genießen keinen völkerrechtlichen Schutz, was bedeutet, dass sie im Falle von Tötungen oder Verletzungen von Gegnern strafbar gemacht werden können. Das erste Zusatzprotokoll von 1977 zur Genfer Konvention stellt klar, dass Söldner lediglich das Recht auf humane Behandlung und ein Gerichtsverfahren haben.
In vielen Konfliktregionen leiden nationale Strafverfolgungsbehörden unter schwachen staatlichen Strukturen, was die Verfolgung von Söldnern erschwert. Darüber hinaus haben zwischenstaatliche Abkommen in der Vergangenheit oft auch zusätzlichen Schutz für Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen gewährt.
Internationale Dimension
Ein weiteres Beispiel für die internationale Dimension des Söldnereinsatzes stellt der Fall des westlichen Soldaten James Anderson dar, der in einem rechtsextremen Bataillon in der Ukraine gekämpft haben soll. Laut Spiegel befindet sich Anderson derzeit in russischer Gefangenschaft, was eine weitere Facette der rechtlichen und humanitären Aspekte des Söldnereinsatzes aufzeigt.
In Deutschland ist die Rechtslage komplex. Die Anwerbung von deutschen Staatsbürgern für fremden Wehrdienst ist strafbar, während die Tätigkeit in privaten Söldnertruppen nicht automatisch illegal ist. Kriegsverbrechen und Straftaten gegen die Menschlichkeit unterliegen dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch, was potenziell zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Die Verurteilung von Pablo Puentes Borges und die Hintergründe des Söldnereinsatzes verdeutlichen die heiklen rechtlichen und ethischen Fragen in Zeiten bewaffneter Konflikte.
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Ort | Kursk, Russland |
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