Kuh-Attacke in Kärnten: Wanderer zwischen Weide und Verletzungen!

Heiligenblut, Österreich - Ein Pärchen aus Oberösterreich erlebte am Pfingstsonntag eine beunruhigende Wanderung in Heiligenblut, Kärnten. Laut Krone unternahmen sie die Tour mit ihrem weißen Schäferhund auf einem Almweg in einer Höhe von etwa 1590 Metern. Um 15:40 Uhr stießen sie auf eine Herde weidender Kühe, die durch den Hund erschreckt wurden. In der folgenden Verwirrung ließ der 40-jährige Mann die Leine des Hundes los, welcher daraufhin weglief, während das Pärchen zwischen den Kühen und dem bedrohten Tier stand.
Die Kühe reagierten aggressiv und stießen die beiden Wanderer mit Köpfen und Hörnern an. Glücklicherweise schreckte ein vorbeifahrender Pkw die Tiere ab, wodurch die Verletzungen des Mannes (40) und seiner Lebensgefährtin (44) begrenzt blieben. Ihr Hund blieb unverletzt und konnte später eingefangen werden. Experten warnen jedoch, dass Wanderer besser auf Hinweisschilder achten sollten, um solche unangenehmen Begegnungen zu vermeiden.
Rechtliche Konsequenzen von Kuhangriffen
Ein aktuelles Urteil, das im Zusammenhang mit Kuhangriffen steht, beleuchtet die Verantwortung von Wanderern. In einem ähnlichen Vorfall wurden ein Ehepaar auf der Turrach von einer Mutterkuh angegriffen. Die Frau erlitt in diesem Fall 22 Knochenbrüche, während der Mann ebenfalls verletzt wurde. Laut LKO Stmk forderten die Opfer 35.000 Euro Schadenersatz sowie Schmerzensgeld vom Tierbesitzer und argumentierten, dieser hätte bessere Sicherheitsvorkehrungen, wie Zäune, treffen müssen.
Die Richter des Obersten Gerichtshofs entschieden jedoch, dass Zäune in den Bergen „nicht üblich und nicht zumutbar“ sind. Die Warnschilder in den Weidegebieten seien ausreichend, und die Wanderer seien selbst verantwortlich für ihre Sicherheit. Es wurde festgestellt, dass die Wanderer die Kühe sahen und zu nah herankamen, was zu dem Angriff führte.
Eigenverantwortung der Wanderer
Ein weiteres Urteil des Obersten Gerichtshofes, das sich mit einem Kuhangriff auf ein Kärntner Ehepaar im Oktober 2023 befasste, bringt ähnliche Argumente hervor. Laut 5min.at wurde auch hier die Schuld der Wanderer betont. Es gab zweisprachige Warnschilder entlang des Wanderweges und keine vorherigen Auffälligkeiten bei den Tieren. Daher wird die Umzäunung der Weidegebiete nicht gefordert, es sei denn, eine Aggressivität der Tiere wäre bereits gezeigt worden.
Der Anwalt des Landwirts sieht das Urteil als einen Schritt in Richtung Anerkennung der Eigenverantwortung von Wanderern. Diese Urteile stellen klar, dass Wanderer sich der Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen, um unangenehme Begegnungen mit Tieren zu vermeiden.
Details | |
---|---|
Ort | Heiligenblut, Österreich |
Quellen |