Hohe Stromrechnung: 80-Jährige kämpft gegen Vermieter und EVN!

Niederösterreich, Österreich - Eine 80-jährige Pensionistin aus Niederösterreich, Maria M., sieht sich nach ihrem Umzug im November 2023 mit einem ernsthaften Problem konfrontiert: Ihre Jahresstromabrechnung, die sie im März 2024 erhielt, weist einen Verbrauch von über 7500 kWh und Kosten von über 3000 Euro aus. Diese ungewöhnlich hohe Rechnung gibt Anlass zur Sorge und Diskussion über die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Stromverbrauchskosten.
Ein Elektriker stellte fest, dass der Stromzähler von Maria M. nicht nur für ihre Wohnung, sondern auch für den Außenbereich und die Garagen verantwortlich ist. Trotz dieser offensichtlichen Ungereimtheiten sehen sich der Stromversorger EVN und der Vermieter nicht in der Pflicht, das Problem zu lösen. EVN argumentiert, dass der Zähler im Besitz von Frau M. ist, wodurch sie für die hohen Kosten verantwortlich sei. Dies führt zu einer belastenden Situation für die Rentnerin.
Rechtliche Schritte und Ratschläge
In der gegenwärtigen Situation konnte durch die Intervention von Marias Nichte, Eva K., eine Ratenzahlung mit dem Energieversorger erzielt werden. Angesichts der hohen Kosten empfiehlt die Mietervereinigung Österreichs, eine Klage auf Schadensersatz einzureichen. Maria M. hat sowohl seitens ihrer Nichte als auch der Mietervereinigung Unterstützung erhalten, um ihre finanzielle Belastung zu verringern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gemäß der gesetzlichen Verjährungsfrist eine Klage innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers, in diesem Fall dem Vermieter, eingereicht werden muss.
Um ähnliche Situationen zu vermeiden, geben Experten einige hilfreiche Tipps. Dazu gehört das Trennen nicht genutzter Geräte vom Stromnetz, das regelmäßige Überprüfen des Zählerstands und der Vergleich des eigenen Stromverbrauchs mit dem von Musterhaushalten. Auch die Konsultation eines Elektrikers kann Aufschluss über unerkannte Probleme geben.
Hintergrund und rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) festgelegt, das am 02.07.2014 gefällt wurde (Az. VIII ZR 316/13). In diesem Urteil entschied das Gericht, dass Vermieter nicht für die Stromrechnung ihrer Mieter aufkommen müssen, selbst wenn die Mieter keinen schriftlichen Vertrag mit dem Stromanbieter haben. Dieses Urteil hat große praktische Bedeutung, da Fälle wie der von Maria M. häufig vorkommen.
Im zugrunde liegenden Fall war der Pächter eines Grundstücks in ähnlicher Weise betroffen, da er Strom verbraucht hatte, obwohl kein schriftlicher Vertrag existierte. Das Gericht stellte fest, dass durch die Nutzung des Stroms ein konkludenter Vertrag zwischen dem Energieversorger und dem Nutzer (in diesem Fall dem Mieter) zustande kommt. Diese Entscheidung schafft damit Rechtssicherheit für Vermieter, die nicht für den Stromverbrauch ihrer Mieter haften müssen, sofern sie die vertraglichen Beendigungen korrekt anzeigen.
Maria M. und ihre Nichte Eva K. stehen nun vor der Herausforderung, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen und die Verantwortung für die hohen Stromkosten zu klären. Die Situation verdeutlicht die Wichtigkeit einer guten Kommunikation zwischen Mietern, Vermietern und Energieversorgern, um Missverständnisse und finanzielle Konflikte zu vermeiden.
Für weitere Informationen, siehe die Artikel auf Krone, Rechtsanwaltskanzlei Wolfratshausen und LTO.
Details | |
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Niederösterreich, Österreich |
Schaden in € | 3.000 |
Quellen |