Graz erschüttert: 11 Tote nach Amoklauf an Schule – Trauer und Entsetzen!

Am 11.06.2025 ereignete sich in Graz ein Amoklauf an einer Schule, bei dem elf Menschen starben, darunter der Täter.
Am 11.06.2025 ereignete sich in Graz ein Amoklauf an einer Schule, bei dem elf Menschen starben, darunter der Täter. (Symbolbild/DNAT)

Graz erschüttert: 11 Tote nach Amoklauf an Schule – Trauer und Entsetzen!

Graz, Österreich - Am 11. Juni 2025 kam es in Graz, Österreich, zu einem tödlichen Schussangriff an einer Bildungseinrichtung, bei dem insgesamt zehn Menschen, einschließlich des mutmaßlichen Täters, ihr Leben verloren. Der Vorfall ereignete sich an einem Oberstufen-Realgymnasium, wo der Täter, ein 21-jähriger Ex-Schüler, nach der Tat Selbstmord beging. Sicherheitsbehörden berichteten von mindestens neun weiteren Todesopfern, darunter Schüler und Lehrkräfte. Zudem wurden rund ein Dutzend Personen verletzt, was den Vorfall zu einem der schlimmsten Attentate in der jüngeren Geschichte Österreichs macht. Die österreichische Bundesregierung hat aus diesem Anlass eine dreitägige Staatstrauer ausgerufen.

In einer Gedenkminute, die heute um 10 Uhr landesweit durchgeführt wurde, versammelten sich zahlreiche Menschen auf dem Grazer Hauptplatz, um mit Kerzen der Opfer zu gedenken. Unter den Getöteten sind auch zwei Personen mit bosnischen Wurzeln identifiziert. Die trauernden Bürger wurden von Bundespräsident und Bundeskanzler unterstützt, die sich beide betroffen äußerten und Flaggen auf Halbmast hissen ließen.

Details zum Täter und zur Tat

Der mutmaßliche Täter verwendete während des Angriffs zwei Waffen: eine Schrotflinte und eine Faustfeuerwaffe, die er legal besaß. Polizei und Sicherheitsbehörden bestätigten, dass der Vorfall von einem Einzeltäter ausging und keine weitere Gefahr für die Bevölkerung besteht. Bei der Durchsuchung seines Wohnortes wurde eine nicht funktionsfähige Rohrbombe sichergestellt. Darüber hinaus fanden die Einsatzkräfte einen Abschiedsbrief des Täters, der sowohl in analoger als auch in digitaler Form vorlag. Dieser Brief enthielt eine Nachricht an die Eltern, jedoch kein klares Motiv für die Tat.

Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Angriffs laufen auf Hochtouren. Der Täter hat anscheinend keine Hinweise hinterlassen, die auf seine Beweggründe schließen lassen. Dieser Umstand hat eine Diskussion über die Strenge des österreichischen Waffenrechts angestoßen, welches im Waffengesetz von 1996 festgelegt ist. Laut dem österreichischen Waffengesetz ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B nur mit einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Vorfällen in der Vergangenheit hat immer wieder Fragen zur Effizienz dieser Bestimmungen aufgeworfen.

Das österreichische Waffengesetz regelt den Umgang mit verschiedenen Waffentypen und legt fest, dass der Besitz von Waffen für Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich verboten ist, es jedoch Ausnahmen geben kann. Zudem können Behörden den Besitz von Waffen verbieten, wenn eine Gefährdung besteht. Der Vorfall in Graz hat das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Reformen im Waffengesetz erneut geschärft.

In dieser Zeit der Trauer und Reflexion über die Geschehnisse in Graz bleiben die Gedanken der Öffentlichkeit bei den Opfern und deren Angehörigen. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um das Waffengesetz und die Sicherheit in Bildungseinrichtungen weitergeführt wird.

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OrtGraz, Österreich
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