Gefahr für Renten: ÖGB warnt vor Trinkgeld-Abgabenfreiheit!

Vienna, Österreich - Die Debatte um die vollständige Abgabenfreiheit von Trinkgeldern in Österreich erlebt derzeit einen neuen Höhepunkt. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) äußert seine Bedenken und warnt vor möglichen negativen Auswirkungen auf Pensionen und Sozialleistungen, sollte die Forderung nach einer Abgabenbefreiung umgesetzt werden. Diese Einschätzung teilen auch mehrere Politiker und Experten, die um die Einkommenssituation in einkommensschwachen Branchen wie Gastronomie und Tourismus besorgt sind. Laut einem Bericht von Vienna.at stehen die Trinkgelder in Österreich zwar aktuell unter sozialer Beitragspflicht, sind jedoch steuerfrei.
Ein Hauptfaktor, der die Debatte vorantreibt, ist der Trend zur Kartenzahlung, der die Einnahmen aus Trinkgeldern transparenter macht. Dies führt zu einer verstärkten Überprüfung seitens der Sozialversicherung, insbesondere durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die aufgrund der neuen Sichtbarkeit Nachforderungen geltend macht. Die Diskussion über diese Nachforderungen wird ergänzt durch die Aussagen von Emanuel Straka von der Gewerkschaft vida, der vor einem „Pensionsraub“ warnt. Finanzminister Markus Marterbauer unterstützt die Argumentation des ÖGB, dass eine Abschaffung von Sozialversicherungsbeiträgen aus Trinkgeldern langfristig zu Einbußen bei Sozialleistungen führen könnte.
Politische Forderungen und Lösungen
Unterstützung für eine vollständige Abgabenfreiheit der Trinkgelder kommt von verschiedenen Landeshauptleuten und der Wirtschaftskammer. Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) bekräftigte, dass Trinkgeld eine Form der Leistungshonorierung darstelle. Sie fordert eine Abgabenbefreiung als Signal der Bundesregierung zur Senkung der Steuer- und Abgabenlast. Hans Peter Doskozil (SPÖ) hingegen plädiert für eine Lösung, die sowohl die Anliegen der Arbeitnehmer als auch der Unternehmen berücksichtigt, insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie es in einem Artikel von Die Presse nachzulesen ist.
Die derzeitige Verwaltung von Trinkgeldern erfolgt oft über Pauschalen, die je nach Branche und Bundesland variieren. Ein Beispiel: In Wien liegt die Pauschale für Kellner bei etwa 60 Euro pro Monat, während darüber liegende Beträge der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Dienstgeber sind nicht verpflichtet, Trinkgeldaufzeichnungen zu führen, wenn Pauschalierungen angewendet werden. Diese Regelungen sollen in einem künftigen Evaluierungsprozess und einer praxistauglichen Ausgestaltung der Regelungen weiter betrachtet werden.
Trinkgeld als relevanter Lohnbestandteil
Trinkgelder spielen in vielen Branchen, insbesondere im Hotel- und Gastgewerbe, eine bedeutende Rolle als Teil des Einkommens. Es ist wichtig zu betonen, dass Trinkgeld als freiwillige Zuwendung gilt, aber dennoch beitragspflichtig ist, was die allgemeine Beitragsgrundlage erhöht. Laut den Informationen der Gesundheitskasse müssen Arbeitnehmer, bei denen keine Trinkgeldpauschale Anwendung findet, Aufzeichnungen über erhaltene Trinkgelder führen.
Ein Servicezuschlag, der automatisch auf Rechnungen aufgeschlagen wird, gilt nicht als Trinkgeld und ist beitragspflichtig.
Die Diskussion zeigt, wie wichtig die Optimierung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen für Trinkgelder ist, um sowohl die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren, als auch den Betrieben Rechtssicherheit zu bieten. Während die Pandemie den Trend zur Kartenzahlung verstärkt hat und somit Transparenz schafft, gilt es nun, die damit verbundenen Herausforderungen aktiv anzugehen, um die sozialen Standards nicht zu gefährden.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Vienna, Österreich |
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