Heute ist der 7.06.2025
Datum: 7.06.2025 - Source 1 (https://www.vienna.at/oegb-warnt-vor-pensionsverlust-durch-abgabenstreichung/9448109):
- Datum: 2. Juni 2025
- Thema: Debatte um abgabenfreies Trinkgeld in Österreich
- ÖGB (Österreichischer Gewerkschaftsbund) wehrt sich gegen vollständige Abgabenfreiheit bei Trinkgeldern
- Bedenken: Mögliche negative Auswirkungen auf Pensionen und Sozialleistungen
- Unterstützung für Steuerfreiheit von mehreren Landeshauptleuten und der Wirtschaftskammer
- Trinkgelder in Österreich sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig
- Zunehmende Kartenzahlungen führen zu mehr Sichtbarkeit in Registrierkassen
- Nachforderungen durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) aufgrund dieser Sichtbarkeit
- Emanuel Straka (Gewerkschaft vida) warnt vor "Pensionsraub" durch Abschaffung von Sozialversicherungsbeiträgen aus Trinkgeldern
- Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) unterstützt diese Sichtweise
- Trinkgelder sind wichtig für einkommensschwache Branchen wie Gastronomie und Tourismus
- Aktuelles Regierungsprogramm sieht keine vollständige Abschaffung der Sozialabgaben vor
- Geplante Evaluierung und praxistaugliche Ausgestaltung der Regelungen für Trinkgeldpauschale und TRONC-Systeme
- Ziel: Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer
- Hintergrund: Registrierkassenpflicht führt zu neuen rechtlichen und steuerlichen Fragen
- Trinkgelder sind in vielen Branchen ein relevanter Lohnanteil
- Abgabenbefreiung könnte kurzfristig Einkommen erhöhen, langfristig jedoch Einbußen bei Sozialleistungen bedeuten
Source 2 (https://www.diepresse.com/19727889/soll-trinkgeld-abgabenfrei-werden):
- Trend zur Kartenzahlung macht Trinkgelder transparenter.
- Dies führte zu Nachforderungen der Sozialversicherung.
- Zwei Landeshauptleute fordern eine Neuregelung für Trinkgelder:
- Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) fordert vollständige Abgabenbefreiung.
- Hans Peter Doskozil (SPÖ) fordert Lösung im Sinne von Arbeitnehmern und Unternehmen.
- Mikl-Leitner betont, dass Trinkgeld eine Form der Leistungshonorierung ist.
- Sie sieht eine Abgabenbefreiung als Signal der Bundesregierung zur Senkung der Steuer- und Abgabenlast.
- Doskozil fordert Berücksichtigung der Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Betrieben in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
- Trinkgelder sind sozialversicherungspflichtig, was durch Kartenzahlungen besser überprüfbar wird.
- Diskussion über hohe Nachforderungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf Trinkgelder.
- Trinkgelder sind in einigen Branchen ein wesentlicher Lohnbestandteil.
- Abgaben auf Trinkgeld werden oft über eine Pauschale erhoben, die je nach Branche und Bundesland variiert.
- Beispiel: Für Kellner in Wien beträgt die Pauschale etwa 60 Euro pro Monat; darüber liegende Beträge unterliegen voller Sozialversicherungspflicht.
- Die schwarz-rot-pinke Koalition plant, die unterschiedlichen Regeln in den Bundesländern zu evaluieren und praxistauglich zu gestalten.
- WKÖ-Präsident Harald Mahrer unterstützt ebenfalls die Forderung nach vollständiger Abgabenbefreiung für Trinkgeld.
Source 3 (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.894666):
- Personal im Hotel- und Gastgewerbe erhält regelmäßig freiwillige Geldzuwendungen (Trinkgeld) von Dritten.
- Trinkgeld gilt als Entgelt und unterliegt der Beitragspflicht, was die allgemeine Beitragsgrundlage erhöht.
- Trinkgeldpauschalen wurden eingeführt, um die Ermittlung der tatsächlich bezogenen Trinkgelder zu vereinfachen.
- Dienstgeber sind nicht verpflichtet, Trinkgeldaufzeichnungen zu führen, wenn Pauschalierungen angewendet werden.
- Trinkgeldpauschalen variieren je nach Branche und Bundesland; es gibt unterschiedliche Regelungen für erfasste Berufsgruppen und Tätigkeiten.
- Bei der Festlegung der Pauschalbeträge werden durchschnittliche Trinkgeldhöhen, Betriebsstandorte und Arten der Tätigkeit berücksichtigt.
- Abwesenheitszeiten und Teilzeitarbeit werden in den Trinkgeldpauschalen berücksichtigt.
- Wenn keine Trinkgeldpauschale anwendbar ist, müssen Dienstnehmer Aufzeichnungen über Trinkgelder führen.
- Ein "Servicezuschlag", der automatisch auf Rechnungen aufgeschlagen wird, ist kein Trinkgeld und unterliegt der Beitragspflicht.
- Trinkgeld ist ein freiwilliger Betrag, den Dritte zusätzlich zur geschuldeten Leistung zahlen.
- Bei Auszahlung eines Servicezuschlages an Dienstnehmer handelt es sich um beitragspflichtiges Entgelt.
- Freiwilliges Trinkgeld ist beitragspflichtig, wenn der Gast entscheiden kann, ob und in welcher Höhe es auf die Rechnung aufgeschlagen wird.
- Bei Anwendung der Trinkgeldpauschale sind die pauschalierten Beträge beitragspflichtig abzurechnen; andernfalls ist der tatsächlich ausgezahlte Betrag relevant.