Freispruch für Sebastian Kurz: Ein millionenschwerer Prozess endet!

Wien, Österreich - Ex-Kanzler Sebastian Kurz wurde am 26. Mai 2025 vom Wiener Oberlandesgericht im Rahmen einer Berufungsverhandlung freigesprochen. Dieser Freispruch betrifft eine frühere Verurteilung wegen Falschaussage im Ibiza-Untersuchungsausschuss. Das Oberlandesgericht hob damit das erstinstanzliche Urteil auf, welches Kurz zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt hatte. Der Richter stellte fest, dass der objektive Tatbestand der falschen Beweisaussage nicht erfüllt sei, da Kurz tatsächlich in die Bestellung des Aufsichtsrates der Staatsholding ÖBAG eingebunden war. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, in diesem Zusammenhang den Eindruck zu erwecken, als wäre er nicht involviert gewesen.
Der Prozess erstreckte sich über zwölf Prozesstage, und der Strafantrag wies einen Umfang von 108 Seiten auf. Während der Verhandlung äußerte Kurz, dass „alles in sich zusammengebrochen“ sei, und bedauerte die rechtskräftige Verurteilung seines früheren Kabinettschefs, Bernhard Bonelli, der für sechs Monate bedingte Haft verurteilt wurde. Bonelli hatte offenbart, dass Siegfried Wolf der Favorit für Kurz im Aufsichtsrat war, wofür er jedoch nicht vorsätzlich falsch ausgesagt hatte, wie der Richter feststellte.
Finanzielle Konsequenzen des Verfahrens
Die Gesamtkosten des Verfahrens, einschließlich der Anwaltskosten, werden auf etwa eine Million Euro geschätzt. Kurz selbst äußerte, dass solche Kosten für jemanden mit einem normalen Angestelltenverhältnis unerschwinglich wären. Die Anwaltskosten betrugen 550 Euro pro Stunde. Obwohl er keine exakte Zahl zu den Anwaltskosten nennen wollte, verneinte Kurz, dass diese tatsächlich eine Million Euro betrugen.
Die ÖVP, Kurz‘ einstige Partei, zeigte sich erfreut über das Urteil. Parteichef Christian Stocker und Generalsekretär Nico Marchetti äußerten ihre Zufriedenheit mit dem Freispruch. Dennoch laufen gegen Kurz weiterhin Ermittlungen in der sogenannten ÖVP-Inseratenaffäre, die seit 2021 anhängig sind. Der Vorwurf bezieht sich auf die Verwendung von Steuergeldern für Umfragen, aus denen Kurz und die ÖVP profitier(t)en. Kurz bestreitet die Vorwürfe in dieser Affäre.
Hintergrundinformationen
Das Bundesministerium für Justiz führt Statistiken zu vielfältigen Bereichen des Justizressorts, die zur Vorbereitung und Evaluierung von Gesetzesvorhaben sowie zur Beantwortung von Anfragen genutzt werden. Die gerichtlichen Verfahren sind oft abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des Falls und dem Personalstand bei Gericht. Auch die durchschnittliche Verfahrensdauer kann variieren und wird von diesen Faktoren beeinflusst. In den Statistiken können prozentuelle Schwankungen bei kleinen Grundmengen auftreten, deren Bedeutung jedoch in der Regel unbedenklich ist.
Insgesamt zeigt der Verlauf des Verfahrens von Sebastian Kurz, wie komplex das österreichische Justizsystem agiert und welche finanziellen Belastungen mit solchen Fällen verbunden sind.
Details | |
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Vorfall | Falschaussage |
Ort | Wien, Österreich |
Quellen |