FPÖ zieht vor Verfassungsgericht: Corona-U-Ausschuss in der Krise!
FPÖ zieht vor Verfassungsgericht: Corona-U-Ausschuss in der Krise!
Österreich - Die FPÖ sieht sich mit erheblichen Hürden konfrontiert, nachdem die Ampelregierung ihren Antrag auf einen Untersuchungsausschuss zu Corona-Maßnahmen und dem Tod des ehemaligen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek nicht genehmigt hat. Laut oe24 plant die FPÖ, vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu ziehen, um eine Klärung des Verlangens zu erreichen. Die Koalitionsfraktionen werden am Mittwoch im Geschäftsordnungsausschuss das Vorhaben der FPÖ als vage und unbestimmt ablehnen.
VP-Fraktionschef Andreas Hanger hat angekündigt, dass die Koalition auf die Rechtmäßigkeit des FPÖ-Antrags pochen wird. Ein Rechtsgutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister hinterfragt die Zulässigkeit und Klarheit des Untersuchungsgegenstands, der sich mit der „Einschüchterung“ von Kritikern durch das Innenministerium und dem Tod von Pilnacek befasst. Die FPÖ möchte in Ihrer Argumentation die beiden Themen in getrennten Ausschüssen behandeln, was Hanger in einem Vorschlag unterstützt, so Kleine Zeitung.
Entscheidungsfindung und Zeitdruck
Die FPÖ hat am Mittwoch die Möglichkeit, ihren Antrag zu überarbeiten, um möglicherweise die Akzeptanz anderer Fraktionen zu gewinnen. Falls dies gelingt, könnte die Einsetzung des Ausschusses noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen. Ansonsten bleibt der Weg über den VfGH, wo eine Entscheidung innerhalb von vier Wochen erwartet wird. Dies birgt zusätzlichen Druck auf die FPÖ, da sie nur zwei Wochen Zeit hat, um den Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses anzufechten, so Kurier.
Der Untersuchungsgegenstand selbst wird als problematisch beurteilt. Sowohl Hanger als auch die ÖVP sehen den Inhalt als unzulässig an, da es keinen spezifischen oder abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes betrifft. Die Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses ist daher entscheidend, um weitere Schritte zu präzisieren. Bis zu vier Wochen hat der Ausschuss Zeit, um eine Antwort zu formulieren.
Politischer Kontext und Herausforderungen
Die FPÖ hat mit ihrem Anliegen, einen Untersuchungsausschuss unter dem Titel „ÖVP-Machtmissbrauch“ einzurichten, viel Aufmerksamkeit erregt. Jedoch äußerten die anderen Fraktionen Bedenken, die eine rasche Klärung notwendig machen. In einer Sondersitzung wurde darauf hingewiesen, dass es Unterschiede zwischen den Themen gibt, die behandelt werden sollen. Sollen alle Fraktionen einer Einigung zustimmen, könnten im September die ersten Befragungen beginnen, falls die FPÖ ihr Vorhaben nicht doch durch den VfGH voranbringen muss.
Mit einer klaren Mehrheit in der Koalition ist es jedoch wahrscheinlich, dass das Verlangen der FPÖ als nicht verfassungskonform eingestuft wird. Damit stehen die Freiheitlichen vor der Herausforderung, ihre Argumentation zu schärfen und möglicherweise ihren Antrag anzupassen, damit er in der politischen Arena Gehör findet und akzeptiert wird.
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