FPÖ warnt: Videoüberwachung muss Freiheit der Bürger schützen!
FPÖ warnt: Videoüberwachung muss Freiheit der Bürger schützen!
Deutschland - FPÖ-Sprecher für Inneres, NAbg. Mag. Gernot Darmann, hat sich kritisch zum Vorstoß von Innenminister Karner zur Videoüberwachung geäußert. Während die FPÖ Videoüberwachung im Allgemeinen befürwortet, warnt Darmann vor möglichen totalitären Verhältnissen, die daraus resultieren könnten. Er betont, dass Videoüberwachung nicht flächendeckend, sondern gezielt an sogenannten „Kriminalitätshotspots“ eingesetzt werden sollte. Nur in speziellen Situationen, beispielsweise zur Unterstützung der Polizei bei Fahndungen, sieht Darmann Sinn in der Anwendung dieser Technologie.
„Es ist wichtig, dass die Grund- und Freiheitsrechte unbeteiligter Passanten gewahrt bleiben“, sagte Darmann und kritisierte, dass Bürger nicht grundlos bespitzelt werden dürften. Dieser Standpunkt wird auch durch die Diskussionen über die Videoüberwachung in Deutschland unterstützt, wo Abertausende Kameras das Verhalten von Millionen Menschen aufzeichnen. In Deutschland wird Videoüberwachung häufig von Städten, öffentlichen Verkehrsbetrieben, Firmen und Privatpersonen eingesetzt, um Personen und Eigentum zu schützen sowie Straftaten zu verhindern und zu verfolgen, wie [bfdi] darlegt.
Zielgerichtete Überwachung und rechtliche Grundlagen
Darmann sieht den Einsatz von Videoüberwachung auch als einen Teil des „Sicherheitspakets“, welches unter FPÖ-Innenminister Herbert Kickl und der ÖVP initiiert wurde. Ein zentrales Element des Pakets ist das „Quick-Freeze“-Verfahren, das eine behördliche Nutzung von Videoüberwachungsdaten ermöglicht. Die FPÖ fordert zudem mehr Polizeipräsenz und eine Nulllinie für Zuwanderung, um den Sicherheitsproblemen entgegenzuwirken, die unter anderem durch Kürzungen bei der Exekutive und ungebremste Massenzuwanderung entstanden seien.
Auf der anderen Seite stellt Videoüberwachung einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, was in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU deutlich wird. In Deutschland gilt eine strenge Regulierung, die sicherstellen soll, dass solche Maßnahmen einen rechtlichen Rahmen haben und nicht willkürlich sind. Algorithmische Gesichtserkennungstechnologien, die teilweise in Pilotprojekten erprobt wurden, werfen zudem ethische Fragestellungen auf, da sie unbegründete Maßnahmen wie Festnahmen zur Folge haben können und soziale Ungleichheiten verstärken können.
Internationale Vergleiche und strategische Unterschiede
Eine Studie zu Videoüberwachung zeigt extreme Unterschiede in der Dichte der Kameras weltweit. Während Dubai mit über 8.500 Kameras pro km² die höchste Dichte aufweist, hat München lediglich 32 Kameras pro km². London hingegen, das etwa eine Million öffentliche Kameras hat, setzt diese fast ausschließlich zur Kriminalitätsbekämpfung, Terrorabwehr und Verkehrssteuerung ein. Datenschützer warnen jedoch in jedem dieser Fälle vor möglichen Eingriffen in die Privatsphäre, und die Diskussion über eine Ausweitung der Videoüberwachung in Deutschland konzentriert sich oft auf stark frequentierte oder kriminalitätsbelastete Orte.
In Deutschland ist die öffentliche Meinung gespalten. Befürworter argumentieren, dass Videoüberwachung die Aufklärungsquote bei Straftaten erhöhen kann, während Kritiker auf die möglichen Einschränkungen von Freiheitsrechten hinweisen. Studien zeigen, dass Videoüberwachung das Verhalten von Menschen beeinflussen kann und zu einem Chilling-Effekt führt, bei dem sich Bürger konform verhalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden, wie von [all-about-security] erwähnt.
Der Einsatz von Videoüberwachungs-Technologien wird weiterhin kontrovers diskutiert, wobei der Balanceakt zwischen Sicherheit und Datenschutz mehr denn je im Fokus steht.
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