FPÖ-Kritik: EU-Eliten mischen sich in Ungarns Kinderschutz ein!

FPÖ-Generalsekretär Hafenecker kritisiert EU-Erklärung zu Ungarn, verteidigt Kinderrechte und wagt einen Blick auf die gesellschaftlichen Spannungen.
FPÖ-Generalsekretär Hafenecker kritisiert EU-Erklärung zu Ungarn, verteidigt Kinderrechte und wagt einen Blick auf die gesellschaftlichen Spannungen.

Ungarn, Land - FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker hat die Unterzeichnung einer Erklärung von 17 EU-Mitgliedstaaten, die sich gegen die Gesetzesänderungen in Ungarn richtet, scharf verurteilt. Laut ots.at bezeichnete er dies als „vollkommen unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates“. Diese Gesetzesänderungen sollen den Kinderschutz aufwerten und die Existenz von zwei biologischen Geschlechtern festschreiben. Hafenecker unterstrich, dass der Inhalt der Erklärung als Ausdruck einer „links-woken Regenbogenideologie“ gedeutet werden kann, die seiner Meinung nach im Widerspruch zu den gesellschaftlichen Normen stehe.

Er betonte, dass die EU-Eliten und die Systemparteien untrennbar von den Bedürfnissen der Bevölkerung abgekoppelt seien. Besondere Bedenken äußerte er hinsichtlich der frühzeitigen Sexualisierung von Kindern durch Dragqueens und Transgenderpropaganda. Hafenecker stellte fest, dass in Österreich lediglich 74 Personen ihr Geschlecht als „divers“, „inter“ oder „offen“ definieren, und kritisierte die ÖVP für die Unterstützung dieser Erklärung. Es sei ein Zeichen für ihren „abgehalfterten Zustand“, dass sie diese Erklärung unterzeichnet habe.

Rechtliche und soziale Relevanz der Gesetze in Ungarn

Das ungarische Parlament hatte bereits 2021 ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das Darstellungen von Homosexualität und Geschlechtsangleichung in Medien für Minderjährige verbietet. Dieses Gesetz wird als diskriminierend und stigmatisierend gegenüber Minderheiten angesehen, wie in einem Bericht von verfassungsblog.de erläutert wird. Am 19. November 2024 trafen sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie 16 Mitgliedstaaten in Luxemburg, um eine Klage gegen dieses Gesetz zu unterstützen. Experten bezeichneten diesen Schritt als einen historischen Moment im europäischen Recht.

Ungarn rechtfertigt das Gesetz mit dem Argument, dass Eltern entscheiden sollten, wann ihre Kinder mit LGBTIQ*-Inhalten in Berührung kommen, und beruft sich auf das „Vorsorgeprinzip“. Dies hat zu intensiven Diskussionen über die Auswirkungen von Artikel 2 EUV und mögliche Sanktionen für Ungarn geführt. Kritiker argumentieren, dass diese Gesetze von Ministerpräsident Viktor Orbán genutzt werden, um von politischen Gegnern in Brüssel abzulenken und eine Ablenkung von internen Problemen zu schaffen.

Die LGBTIQ-Rechte in Europa

Ein umfassender Schutz der LGBTI-Rechte hat in der Europäischen Union (EU) einen hohen Stellenwert. youth.europa.eu hebt hervor, dass die EU seit 25 Jahren an der Gleichstellung von LGBTI-Personen arbeitet. Dennoch variieren die sozialen und rechtlichen Bedingungen für LGBTI-Personen stark innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. In einigen Ländern sehen sich LGBTI-Personen weiterhin Diskriminierungen, Belästigungen und Gewalttaten ausgesetzt, was in einer Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) von 2013 bestätigt wurde.

Die Ergebnisse dieser Erhebung zeigen, dass viele LGBTI-Personen zögern, öffentlich aufzutreten, da 41 % der Befragten nicht glauben, dass ihre Meldungen von Diskriminierungsfällen zu irgendetwas führen werden. Die EU arbeitet derzeit an einer neuen Strategie zur Verbesserung der Situation von LGBTI-Personen und gesteht ein, dass in der Vergangenheit nicht genug unternommen wurde, um gegen Diskriminierung vorzugehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Diskussion um die Entwicklungen in Ungarn nicht nur rechtliche, sondern auch tiefgreifende soziale Implikationen hat, die weit über die nationalen Grenzen hinausgehen. Die EU steht vor der Herausforderung, die Rechte von LGBTI-Personen zu schützen und gleichzeitig die unterschiedlichen Ansichten und Gesetze der Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Ungarn, Land
Quellen