Eheverbot unter 18: Bundesregierung schützt Jugendliche vor Druck!

Die Bundesregierung beschließt ein Eheverbot unter 18 Jahren und für Verwandtenehen, um Kinderehen und Zwangsheiratsdruck zu verhindern.
Die Bundesregierung beschließt ein Eheverbot unter 18 Jahren und für Verwandtenehen, um Kinderehen und Zwangsheiratsdruck zu verhindern.

Mali, Westafrika - Die österreichische Bundesregierung hat am 28. Mai 2025 ein umfassendes Eheverbot für Minderjährige unter 18 Jahren sowie für Verwandtenehen beschlossen. Dieses Gesetz soll im August 2025 in Kraft treten und sieht vor, dass Ehen und eingetragene Partnerschaften künftig erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr geschlossen werden dürfen. Dies berichtete vol.at.

Der Nationalrat wird noch vor der Sommerpause über die Gesetzesvorlage abstimmen. Bisher konnten 16- und 17-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen heiraten, aber diese Sonderregelungen werden nun gestrichen. Ziel dieser Maßnahme ist es, familiären Druck und potenzielle Zwangssituationen zu verhindern.

Ziele des Eheverbots

Das Eheverbot richtet sich speziell an Menschen zwischen 16 und 18 Jahren. Es soll sicherstellen, dass sich diese Jugendlichen auf ihre Schul- und Berufsausbildung konzentrieren können, anstatt vorzeitig in eheliche Verpflichtungen gedrängt zu werden. Besonders die hohe Zahl an Teenager-Schwangerschaften, die oft als Beweggrund für Heiratsentscheidungen herangezogen werden, wird als schädlich für die Entwicklung junger Menschen angesehen, so weekend.at.

Darüber hinaus wird die Problematik der frühzeitigen Bindungen angesprochen, die häufig mit Druck und Zwang verbunden sind. Der Druck auf Jugendliche, insbesondere auf Mädchen, die als weniger wertvoll angesehen werden als Jungen, ist ein bedeutendes Thema in diesem Zusammenhang. Häufig wird das Heiratsalter für Mädchen durch traditionelle Rollenbilder bestimmt, sodass sie bereits mit Beginn der Pubertät als bereit zur Ehe gelten.

Verbot von Verwandtenehen

Ein weiterer wesentlicher Aspekt des neuen Gesetzes ist das Verbot von Verwandtenehen bis zum vierten Grad, dies schließt Verbindungen wie die Ehe zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Onkel und Nichte ein. Die Staatsanwaltschaft wird zudem berechtigt sein, auf Nichtigkeit solcher Ehen zu klagen, die trotzdem unter Umgehung der neuen Regelungen geschlossen werden.

Die Gesetzesänderung orientiert sich an der UNICEF-Definition von Kinderehen und internationalen Entwicklungszielen, die ein Ende von Kinderehen bis 2030 anstreben. Politische Unterstützung erhält das Gesetz von den Parteien SPÖ, ÖVP und NEOS.

In einer globalen Perspektive stehen Kinder-, Früh- und Zwangsehen in engem Zusammenhang mit Geschlechterdiskriminierung und patriarchalischen Strukturen. Mädchen, die oft unter solchem Druck stehen, werden häufig verheiratet, um die vermeintliche „Ehre“ ihrer Familie zu schützen. Laut Plan International führt dies zu einer Verringerung der Bildungs- und Entwicklungschancen für Mädchen, da sie nach der Heirat oft nicht mehr zur Schule gehen können.

Details
Vorfall Gesetzgebung
Ort Mali, Westafrika
Quellen