FPÖ fordert U-Ausschuss: ÖVP-Machtmissbrauch unter der Lupe!

Am 20. Mai 2025 debattiert die FPÖ in einer Sondersitzung einen U-Ausschuss zu ÖVP-Machtmissbrauch und staatlicher Einflussnahme.
Am 20. Mai 2025 debattiert die FPÖ in einer Sondersitzung einen U-Ausschuss zu ÖVP-Machtmissbrauch und staatlicher Einflussnahme.

Österreich - In einer Sondersitzung des Nationalrats wird heute das Verlangen der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) für einen Untersuchungsausschuss thematisiert. Ziel dieser Sitzung ist die Untersuchung von möglichen Machtmissbrauch durch die ÖVP sowie eine angebliche Einschüchterung von Regierungskritikern. Das Verlangen wird von FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker eingebracht, der voraussichtlich während der Befragungen für seine Partei an vorderster Front steht, während Walter Rosenkranz, Präsident des Nationalrats und der FPÖ, den Ausschuss leitet. Die Dringliche Anfrage an Bundeskanzler Christian Stocker trägt den Titel: „ÖVP-Machtmissbrauch: Staat oder Partei, was steht für Sie an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?“

Bundeskanzler Stocker selbst beruft sich auf eine lange geplante Abwesenheit, sodass die Antwort von Staatssekretär Alexander Pröll gegeben wird. In diesem Zusammenhang wird die FPÖ die Ermittlungen zur Todesursache von Christian Pilnacek ansprechen, die mit Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verbunden sind. Die FPÖ befürchtet Amtsmissbrauch und mögliche Manipulation von Beweismitteln, was das Augenmerk auf die Vorgänge im Innen- und Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt lenkt. Der Zeitraum der Untersuchung erstreckt sich von 7. Jänner 2020 bis 20. Mai 2023.

Untersuchungsgegenstände und Auskunftspersonen

Ein zentrales Anliegen des U-Ausschusses sind nicht nur die genannten Ermittlungen, sondern auch die Coronamaßnahmen und deren Einfluss auf die Durchführung des Versammlungsrechts sowie die Kontrolle regierungs- und maßnahmenkritischer Bürger. Auch Themen wie die Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten stehen im Fokus. Die FPÖ sieht die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Einsetzung des Ausschusses erfüllt und kann diesen Antrag im Alleingang stellen.

Zu den ersten Auskunftspersonen zählen Innenminister Gerhard Karner und Bundeskanzler Christian Stocker, die beide der ÖVP angehören. Die Möglichkeit, Informationen von allen Bundesorganen, einschließlich der Bundesministerien, anzufordern, steht dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung; allerdings dürfen keine bewiesenerhebenden Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen durchgeführt werden. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf Organe der Länder und Gemeinden, die Informationen bereitstellen müssen, wenn sie angefordert werden.

Die FPÖ plant, die Sitzung am Mittwoch formal zu beantragen, um die vermuteten unsachlichen Einflüsse und die mögliche parteipolitische Motivation innerhalb des ÖVP-geführten Regierungssystems umfassend zu untersuchen. In den kommenden Wochen könnte sich die politische Landschaft in Österreich durch die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses erheblich verändern.

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten von Untersuchungsausschüssen finden sich auf den Seiten des Parlaments, die intensiv die verschiedenen Facetten der politischen Kontrolle beleuchten. In diesen Gremien können Auskunftspersonen geladen werden, und das Bundesverwaltungsgericht hat die Befugnis, Beugestrafen zu verhängen, sollte jemand der Aufforderung zur Aussage nicht nachkommen.

Für eine detaillierte Ansicht der Abläufe ist der Artikel auf der Kleine Zeitung sowie eine umfassende Analyse auf Kurier und die Erklärung der parlamentarischen Prozeduren auf Parlament.gv.at empfehlenswert.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Österreich
Quellen