Fahrrad- und E-Scooter-Kontrollen in Wien: 51 Delikte in einer Nacht!

Am 31.05.2025 kontrollierte die Wiener Polizei E-Scooter und Fahrräder, erließ 51 Anzeigen und plant weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.
Am 31.05.2025 kontrollierte die Wiener Polizei E-Scooter und Fahrräder, erließ 51 Anzeigen und plant weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.

Donauinsel, Wien, Österreich - In der Nacht auf Freitag führte der uniformierte Fahrraddienst der Landesverkehrsabteilung Wien (LVA) zwischen 19 und 2 Uhr Kontrollen auf der Donauinsel durch. Zielgruppe waren vor allem Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer, die gegen Verkehrsregeln verstoßen. Wie Krone berichtet, wurden insgesamt 51 Anzeigen und 77 Organmandate im Wert von 6287 Euro erlassen. Die häufigsten Verstöße umfassten das Überfahren von roten Ampeln und die Nutzung von Handys während der Fahrt. Konkrete Zahlen hierzu sind 18 Organmandate und 9 Anzeigen aufgrund der Ampelverstöße sowie 15 Mandate für die Handynutzung.

Ein besonders krasser Fall wurde bei einem E-Roller festgestellt, der eine Geschwindigkeit von 51 km/h erreichte. Die Weiterfahrt wurde untersagt, und zudem wurden zwei Führerscheine abgenommen. Die Polizei kündigte weitere Kontrollen an, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Regulierungen für E-Scooter

E-Scooter sind Elektro-Tretroller mit einem Elektroantrieb, die seit Juni 2019 in Deutschland erlaubt sind. Ihre Verwendung unterliegt der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV). Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal, und sie müssen versichert sein. Laut ADAC sind neue Regelungen in Vorbereitung, die eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und eine engere Gleichstellung von E-Scootern mit Fahrrädern zum Ziel haben. Künftig dürfen E-Scooter dort fahren, wo Radverkehr erlaubt ist, jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen und in Fußgängerzonen.

Die geplanten Änderungen beinhalten zudem, dass neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern und getrennten Bremsen ausgestattet sein müssen. Diese Regelung tritt voraussichtlich 2025 in Kraft, mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Wichtig ist auch, dass E-Scooter-Fahrer nur dann Radwege benutzen dürfen, wenn dies auch für Radfahrer vorgeschrieben ist.

Bußgelder und Regelverstöße

Die Bußgelder für Verstöße gegen die E-Scooter-Regeln sind ebenfalls gestiegen. Beispielsweise wird das Fahren auf dem Gehweg mit 15 bis 30 Euro bestraft, während das Fahren ohne Versicherungskennzeichen mit 40 Euro geahndet wird. Außerdem, so Scooterhelden, treten am 1. April 2025 neue Regeln in Kraft, die unter anderem eine Nutzung spezifischer Grünpfeile für Radfahrer erlauben. Nebeneinanderfahren wird erlaubt, solange der Verkehr nicht behindert wird.

Die Kommunen erhalten zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten zur Regulierung des Abstellens von E-Scootern. Städte können Parkzonen festlegen, was besonders für Sharing-Anbieter bedeutend ist. Ab 2027 müssen neue E-Scooter zudem mit Blinkern und verbesserten Bremsen ausgestattet sein, um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen.

Das Mindestalter für E-Scooter-Fahrer bleibt bei 14 Jahren, und eine Helmpflicht gibt es nach wie vor nicht. Allerdings gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer: ab 0,5 bis 1,09 Promille ist es eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt eine 0,0-Promille-Grenze.

Die neuen Regelungen versprechen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für E-Scooter-Fahrer, während die strengen Vorschriften auch das Ziel verfolgen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Die Verkehrssicherheit steht somit im Mittelpunkt der anstehenden Änderungen für E-Scooter-Nutzer.

Details
Vorfall Verkehrsunfall
Ursache Verstoß gegen Verkehrsregeln
Ort Donauinsel, Wien, Österreich
Festnahmen 2
Schaden in € 6.287
Quellen