Ex-Finanzminister Grasser: Nur drei Monate Haft dank neuer Fußfessel-Regel!

Ex-Finanzminister Grasser könnte im September 2025 mit Fußfessel aus Haft entlassen werden. Neue Gesetzesänderungen betreffen Haftbedingungen.
Ex-Finanzminister Grasser könnte im September 2025 mit Fußfessel aus Haft entlassen werden. Neue Gesetzesänderungen betreffen Haftbedingungen.

Innsbruck, Österreich - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser steht vor einer möglichen vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis. Aufgrund der neuen Regelungen, die mit dem Budgetbegleitgesetz eingeführt werden, könnte Grasser bereits im September 2025 aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen werden. Das Gesetz, welches am 1. September 2025 in Kraft tritt, ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung von elektronisch überwachten Hausarrest mittels Fußfesseln für verurteilte Personen mit einer Haftstrafe von bis zu 24 Monaten.

Grasser muss diese Woche seine Haft im „Ziegelstadl“ in Innsbruck antreten. Er wurde zu vier Jahren Haft in der Causa BUWOG verurteilt, und das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Nach drei Monaten Haftsetzung könnte er einen Antrag auf Fußfessel stellen, wodurch er unter Aufsicht in seiner eigenen Unterkunft leben könnte. Laut den neuen Bestimmungen kann ein solcher Antrag bereits im August gestellt werden. Generalpräventive Ablehnungsgründe fallen weg, sodass nur spezialpräventive Überlegungen zu Grassers Verhalten eine Ablehnung potentiell rechtfertigen könnten. Die erweiterten Bewegungsmöglichkeiten für Fußfesselträger könnten Grasser zugutekommen, während die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Anwendung von Fußfesseln in Österreich neu definiert werden.

Neues Gesetz und seine Auswirkungen

Die Änderungen im Budgetbegleitgesetz zielen darauf ab, die „angespannte Haftsituation in Österreich“ zu entschärfen. Diese Maßnahme erlaubt es, Fußfesseln künftig auch bei Haftstrafen von bis zu 24 Monaten einzusetzen, anstatt wie bisher nur bei maximal zwölf Monaten. Grasser könnte somit von dieser Regelung profitieren, insbesondere wenn er eine Halbstrafe oder Zwei-Drittel-Strafe beantragen möchte. Bei der Halbstrafe könnte er bereits ab dem 1. September 2025 eine Fußfessel beantragen, während bei einer Zwei-Drittel-Strafe die Möglichkeit, das Gefängnis zu verlassen, erst im Januar 2026 in Betracht käme.

Grassers Anwaltsteam könnte versuchen, den Haftantritt bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung hinauszuzögern. Dies wird jedoch als wenig wahrscheinlich erachtet, da er bereits in den kommenden Tagen die Haft antreten muss. Die Regelungen zur elektronisch überwachten Hausarrestgestaltung sehen vor, dass verurteilte Personen auch während des Hausarrests eine geeignete Beschäftigung ausüben und einen Kranken- und Unfallversicherungsschutz vorweisen müssen.

Voraussetzungen für die Fußfessel

Für die Bewilligung des Antrags auf elektronisch überwachten Hausarrest müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Verfügbarkeit einer geeigneten Unterkunft im Inland sowie der Nachweis einer regelmäßigen Beschäftigung. Zudem ist die schriftliche Einwilligung aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen erforderlich. Die Kosten des elektronischen Hausarrests müssen vom Verurteilten selbst getragen werden, und der Antrag auf solchen Hausarrest kann entweder vor oder während des Vollzugs der Freiheitsstrafe gestellt werden.

Es ist noch unklar, wie genau sich die Situation für Grasser entwickeln wird, insbesondere im Hinblick auf seine rechtlichen Optionen und das Verhalten während seiner Haft. Die Entwicklungen rund um die neue Gesetzgebung werden sowohl von der Öffentlichkeit als auch von der politischen Landschaft aufmerksam verfolgt.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Innsbruck, Österreich
Quellen