EU will Gesetz gegen Greenwashing zurückziehen – Verbraucher in Gefahr!

EU-Kommission plant Rückzug eines Gesetzes gegen Greenwashing. Ziel: Verbraucherschutz und klare Umweltwerbung bis 2026.
EU-Kommission plant Rückzug eines Gesetzes gegen Greenwashing. Ziel: Verbraucherschutz und klare Umweltwerbung bis 2026. (Symbolbild/DNAT)

EU will Gesetz gegen Greenwashing zurückziehen – Verbraucher in Gefahr!

EU, Europa - In der Europäischen Union steht ein umstrittener Gesetzesvorschlag im Fokus, der darauf abzielt, Verbraucher*innen besser vor irreführenden Umweltwerbeaussagen zu schützen. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie in der aktuellen Verhandlungsrunde, die für Montag geplant ist, einen gewünschten Rückzug des Gesetzes gegen Greenwashing diskutieren wird. Dies berichtet die Kleine Zeitung.

Momentan sind die EU-Länder und das Europaparlament in Verhandlungen über die Eckpunkte des Vorschlags. Die EVP-Fraktion im Europaparlament hat die Kommission in einem Schreiben aufgefordert, den Gesetzesvorschlag zurückzuziehen, da die potenziellen Auswirkungen des Vorhabens als nicht ausreichend untersucht erachtet werden. Das Hauptziel der geplanten Regelungen ist es, Verbrauchern Sicherheit über die Umweltfreundlichkeit der beworbenen Produkte zu geben und damit Greenwashing zu verhindern, wo Produkte fälschlicherweise als umwelt- oder klimafreundlich dargestellt werden.

Hintergründe zum Gesetzesvorschlag

Eine Studie der EU-Behörde aus dem Jahr 2020 zeigte, dass über die Hälfte der Angaben zur Klimafreundlichkeit von Waren als vage, irreführend oder unbegründet klassifiziert wurden. Die neuen Bestimmungen, die in der „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EU) 2024/825 zusammengefasst sind, sollen die Verbraucher*innen in die Lage versetzen, informierte Kaufentscheidungen bezüglich der ökologischen Auswirkungen, Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten zu treffen, so das Umweltbundesamt.

Die neuen Vorgaben beinhalten strengere Regelungen für verlässliche, vergleichbare und nachprüfbare Informationen zu Umwelteigenschaften von Produkten. Textaussagen zu Umwelteigenschaften müssen klar und begründet sein; nicht nachweisbare Umweltbehauptungen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sollen verboten werden. Zudem sind bestimmte Klimaclaims unzulässig, und nichtstaatliche Siegel ohne Dritt-Zertifizierung werden künftig nicht mehr akzeptiert.

Ziel der Verbraucherinformation

Um die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln zu erhöhen, wurden neue Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit und Zertifizierungsverfahren festgelegt. Falsche Aussagen über Haltbarkeit und Reparierbarkeit sind ebenfalls unzulässig. Verbraucher*innen sollen nicht zu vorzeitigen Ersatzkäufen veranlasst werden, und Informationen über negative Auswirkungen von Softwareaktualisierungen müssen transparent dargestellt werden. So wird sichergestellt, dass Verbraucher*innen ihren Kaufentscheidungen auf fundierte Informationen stützen können.

Mit diesen Regelungen sollen die über 200 bestehenden Umweltlabel in Europa, die häufig unvergleichbar sind, übersichtlicher und nachvollziehbarer gestaltet werden. Die Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßte die Entscheidung und betonte die Notwendigkeit, Verbraucher besser zu schützen. Das Gesetz muss nun noch von den Mitgliedsstaaten genehmigt werden, und die Umsetzung in nationales Recht wird innerhalb von zwei Jahren erfolgen, wie die Tagesschau berichtet.

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OrtEU, Europa
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