EU plant umstrittene Reform: Entschädigung erst nach fünf Stunden!

Vienna, Österreich - Die Reform der Fluggastrechte der Europäischen Union steht erneut im Mittelpunkt der Diskussionen. Bei einem Treffen der EU-Verkehrsminister in Luxemburg wurde ein Vorschlag der EU-Kommission erörtert, der erhebliche Änderungen für reisende Passagiere mit sich bringen könnte. Laut Informationen von vienna.at plant die Kommission, dass Fluggäste erst nach einer Verspätung von vier bis sechs Stunden einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dies wäre eine Abänderung der bestehenden Regelung, die bereits nach drei Stunden greift.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Vier-Stunden-Regel für Distanzen bis 3.500 Kilometer gilt, während für längere Flüge eine Frist von sechs Stunden vorgesehen ist. Eine Mehrheit der Verkehrsminister unterstützt diesen Entwurf, der auf einem Vorschlag aus dem Jahr 2013 basiert. Zuvor hatte die EU geplant, die Schwelle für entschädigungspflichtige Flüge sogar auf fünf Stunden für kürzere Strecken und bis zu zwölf Stunden für Langstreckenflüge zu erhöhen.
Widerstand und Verbraucherrechte
Das Europäische Parlament, dessen Zustimmung für die Reform erforderlich ist, wird voraussichtlich im Herbst über den Vorschlag diskutieren. Widerstand ist bereits angedeutet. Der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen hat sich für die Beibehaltung der Drei-Stunden-Vorgabe ausgesprochen. Auch der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke betont, dass das Parlament keine Verschlechterung des bestehenden Status quo akzeptieren werde.
Verbraucherschützer warnen vor den Konsequenzen einer Anhebung auf fünf Stunden: Laut sueddeutsche.de würden 80 Prozent der von Fluggästen betroffenen Passagiere keine Entschädigung mehr erhalten. Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert den Reformvorschlag scharf und bezeichnet ihn als „Zumutung“.
Kritik und Alternativen
Gerade in einem Jahr, in dem Eurocontrol vor einem Verspätungschaos in den Sommermonaten warnt, ist die Aktualität der Debatte hoch. Im Sommer 2024 waren nur 65 Prozent der Flüge pünktlich. Gründe für die Verspätungen sind unter anderem Personalmangel, vor allem bei Fluglotsen. Der Branchenverband „Airlines for Europe“ (A4E) plädiert für eine längere Frist zur Bereitstellung von Ersatzflügen.
Aktuell beträgt die Entschädigungshöhe bei Verspätungen von drei Stunden:
- 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer
- 400 Euro für Flüge bis 3.500 Kilometer
- 600 Euro für Langstreckenflüge ab 3.500 Kilometer
Die neue Regelung würde Entschädigungsansprüche ab fünf Stunden, neun Stunden und zwölf Stunden vorsehen. Justizministerin Stefanie Hubig setzt sich für die Verbraucherrechte ein und lehnt die geplante Anhebung der Schwellenwerte ab. Ihr Gegenvorschlag sieht eine Beibehaltung der Drei-Stunden-Regel bei einer pauschalen Entschädigung von 300 Euro vor. Diese Auseinandersetzung könnte auch unmittelbare Folgen für Fluggastrechte-Portale wie Airhelp und Flightright haben, die eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Reisenden spielen.
Die EU-Staaten sind nun gefordert, eine Einigung zu finden und dies im Rahmen der anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu klären. Es bleibt abzuwarten, ob der Vorschlag in seiner aktuellen Form verabschiedet wird oder ob Anpassungen notwendig sind. Weitere Verhandlungen sind für den Donnerstagnachmittag in Brüssel angesetzt, nachdem am heutigen Tag keine Mehrheit erreicht werden konnte, wie t-online.de berichtet.
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Vorfall | Sonstiges |
Ort | Vienna, Österreich |
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