EU-Pläne für Wasserstofftankstellen: Millionenverluste drohen!

EU-Pläne für Wasserstofftankstellen: Millionenverluste drohen!

Schweden - Der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in der Europäischen Union steht vor großen Herausforderungen. Laut einem Bericht von Oekonews könnte die fehlerhafte Verteilung geplanter Wasserstofftankstellen in einigen EU-Ländern jährlich Verluste in zweistelliger Millionenhöhe verursachen. Eine Studie der Technischen Universität Chalmers in Schweden hat gezeigt, dass die Anforderungen zur Errichtung dieser Tankstellen oft nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

Die EU-Vorschriften verlangen, dass bis 2030 alle 200 Kilometer an Hauptverkehrsstraßen und in jedem städtischen Knotenpunkt eine Wasserstofftankstelle eingerichtet werden muss. Die Forscher fanden heraus, dass die bestehende Infrastruktur nicht optimal auf die Verkehrsströme in vielen Mitgliedstaaten abgestimmt ist. Beispielsweise muss laut den Modellierungen in Frankreich die Kapazität siebenmal höher sein als die EU-Vorgaben für 2030, während Länder wie Bulgarien, Rumänien und Griechenland potenziell ungenutzte Kapazitäten aufweisen könnten.

Neue Verordnungen für alternative Kraftstoffe

Um die Herausforderungen zu bewältigen und den Anforderungen gerecht zu werden, trat die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) im Jahr 2023 in Kraft. Diese legt verbindliche nationale Ziele für den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in den EU-Mitgliedstaaten fest. Dies beinhaltet nicht nur Wasserstofftankstellen, sondern auch die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge.

Gemäß der neuen Verordnung müssen bis 2025 Ladestationen entlang des TEN-V-Netzes eine Leistung von mindestens 400 kW bieten. Bis 2027 sollen sie gar auf 600 kW erhöht werden. Zudem müssen bis 2030 Wasserstofftankstellen entlang des TEN-T- und umfassenden Netzwerks maximal 200 Kilometer voneinander entfernt sein. In jedem städtischen Knotenpunkt soll mindestens eine Wasserstofftankstelle verfügbar sein.

Ziele der EU-Politik

Diese Bestimmungen sind Teil des umfassenden EU-Klimapakets „Fit für 55“, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Die Verordnung, gültig ab dem 12. Oktober 2023, wird ab dem 13. April 2024 angewendet und zielt darauf ab, die Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. Dies umfasst auch verbindliche Vorschriften zu Informationen für Nutzer, zur Datenbereitstellung und zur Zahlung, um sicherzustellen, dass alle Bürger einfachen Zugang zu alternativen Kraftstoffen haben.

Insgesamt zeigt die Forschung und die neue Gesetzgebung, dass die EU auf dem richtigen Weg ist, um eine umfassende und effiziente Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu schaffen. Es bleibt jedoch eine Menge Arbeit vor uns, um sicherzustellen, dass diese Pläne in der Praxis effektiv umgesetzt werden.

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OrtSchweden
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